Energieausweis



Energieausweis was ist das?


Der Energieausweis ist ein freiwilliges, als Energieausweis ab 2008 ein verpflichtendes Zertifikat, das beurteilt, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Grundlage für diese Bewertung ist in der Regel der so genannte Primärenergiebedarf. Dieser wird beeinflusst durch den baulichen und heizungstechnischen Standard. Darüber hinaus werden innerhalb des Passes Sanierungsvorschläge gemacht und Ergebnisse derselben dokumentiert.


Energieausweis Energiepass
Quelle:dena


Der Energieausweis - insbesondere für Bestandsgebäude - soll Verbraucher informieren, Einsparpotentiale aufzeigen und einen Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden ermöglichen.

Der volkswirtschaftliche Nutzen muss derzeit jedoch als fragwürdig betrachtet werden. Man kann nur hoffen, dass am Ende nicht nur eine neue Pfründe für Architekten, Bauingenieure und Energieberater eröffnet wird, die der Verbraucher wieder einmal bezahlen kann. Nicht selten sind die vorgeschlagenen Maßnahmen teuer und der Amortisationszeitraum liegt beispielsweise bei Thermopane-Fenstern bei rund 30 Jahren. Gerade auch die immer wieder vorgenommene Vollwärmedämmung von Fassaden kann den Baukörper empfindlich beschädigen und Schimmel in das Gebäude ziehen.

Es existiert eine Reihe von regionalen Energiepässen mit unterschiedlichen Layout-Varianten. Eine verbreitete Variante ist die Klassifizierung des untersuchten Gebäudes in acht bis neun Energieeffizienzklassen - von der besten Klasse A bis (H) I.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat den Prototyp eines bundeseinheitlichen Energieausweises für Wohngebäude im Bestand entwickelt und diesen in einem Feldversuch bis Ende 2004 an fast 4000 Wohngebäuden getestet. Über die Anerkennung der erstellten Energiepässe als Energieausweise wird im Rahmen der Umsetzung der neuen Energieeinsparverordnung 2006/2007 entschieden.

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedstaaten, zum 4. Januar 2006 Energieausweise einzuführen. Durchführungsdetails des Verfahrens werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geklärt.

Auch die Ausstellerfrage, das heißt wer einen Energieausweis ausstellen darf, wird in der EnEV geklärt. Die Einführung von Energieausweisen für Neubauten und Bestandsgebäude wurde bereits im Jahr 2006 für alle EU-Mitgliedsstaaten zur Pflicht. Vor diesem Hintergrund läuft die europaweite Entwicklung von ganzheitlichen und marktakzeptablen Strategien und Berechnungsmethoden auf Hochtouren.

Für wen gilt der Energieausweis?

Der Energieausweis gilt ab dem 1. Januar 2008 für Wohngebäude, die vor dem 31. Dezember 1964 errichtet wurden. Für jüngere Wohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2008 die Ausweispflicht. Für Nicht-Wohngebäude gilt ab dem 1. Januar 2009 der Energieausweis. Der Energieausweis muss nur dann erstellt werden, wenn das betreffende Gebäude verkauft, neu vermietet, bzw. verpachtet oder verleast wird.

Energiepass Energieausweis

Quelle:dena

Erstellung des Energieausweises

Nach dem Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) können zwei Verfahren bei der Erstellung des Energieausweises angewandt werden. Der Energieausweis kann auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs erstellt werden. Beiden Verfahren unterscheiden sich im Aufwand der Datenaufnahme und damit im Preis und der Qualität.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis besitzt eine Gültigkeit von zehn Jahren. Nach 10 Jahren muss der Energieausweis neu erstellt werden. Bei Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach den Sanierungsmaßnahmen neu ausgestellt werden.

Wer erstellt den Energieausweis?

In der Energieeinsparverordnung sind die formalen Qualifikationsanforderungen geregelt. Zugelassen sind Ingenieure und Architekten, Innenarchitekten, Staatlich geprüfte Techniker und Handwerker des Bauhandwerks, Heizungsbau, Installation und Schornsteinfeger (auch ohne Meistertitel). Alle Ausstellungsberechtigten müssen entweder einen entsprechenden Ausbildungsschwerpunkt oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bzw. eine entsprechende Fortbildung nachweisen.

Für zugelassene Handwerker ist dies beispielsweise die Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ (GiH). Für die Ausstellung von Energieausweisen für gewerbliche Gebäude sind Architekten und Ingenieure aus den Fachbereichen Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik und Elektrotechnik mit der entsprechenden Erfahrung bzw. Fortbildung zugelassen.


Energieberater

IGL Institut für energetische Gebäudesanierung
Weiterbildung Gebäudeoptimierung
Leihbühl 21
D-33165 Lichtenau
Tel: +49 (0) 5295 - 996 460
Fax: +49 (0) 5295 - 996 464
E-Mail: guenter.voss@energieteam.com

Herdejürgen Gebäudeenergieberatung
Vor-Ort-Beratung
Leihbühl 21
D-33165 Lichtenau
Tel: +49 (0) 5295 - 996 445
Fax: +49 (0) 5295 - 996 449
E-Mail: hauke.herdejürgen@hh-geb.de



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