Die Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude hinsichtlich der Dämm-Eigenschaften und der Qualität der Anlagentechnik. Die EnEV und die von ihr in Bezug genommenen Normen legen fest, wie der Primärenergiebedarf , der Endenergiebedarf und der Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen.


Geltungsbereich

Die Verordnung gilt in Deutschland für


  • Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 Grad Celsius und mehr und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden),

  • Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.

Unterscheidungen, inwieweit bestimmte Anforderungen nur für Neubauten, nur für bestehende Gebäude oder für beides gelten sollen, werden im einzelnen in den entsprechenden Abschnitten und bei den jeweiligen Regelungen gemacht.

Die EnEV gilt nicht für:

  • Betriebsgebäude, die überwiegend der Tierhaltung dienen

  • Großflächige Betriebsgebäude, die lang anhaltend offen gehalten werden müssen

  • unterirdische Bauwerke

  • Räume, die der Aufzucht und dem Verkauf von Pflanzen dienen

  • Traglufthallen, Zelte und ähnliche Gebäude, die wiederholt aufgebaut und zerlegt werden müssen.

Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung, Speicherung im Gebaude anfallen.




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In Deutschland beschreibt die EnEV den Primärenergiebedarf bei Wohngebäuden wie folgt:


Qp [kWh]= ep * ( Qh + Qw )

Qp" [kWh / a / m²] wird dann verwendet, wenn der Primärenergiebedarf auf die Gebäudenutzfläche pro Jahr bezogen wird.

In die Anlagenaufwandszahl ep fliesst unter anderem der Primärenergiefaktor mit ein. Dieser Faktor ist regional unterschiedlich, in Deutschland legt die EnEV den Faktor fest, in der Schweiz Minergie. Er liegt bei: Energieträger Primärenergiefaktor EnEV Primärenergiefaktor Minergie
































Erdgas, Flüssiggas 1,1 1,0
Steinkohle, Braunkohle 1,1 bzw. 1,2 1,0
Holz 0,2 0,5
Nah- und Fernwärme aus KWK 0,0 bzw. 0,7 0,6
Nah- und Fernwärme aus Heizwerken 0,1 bzw. 1,3 1,0
Strom 3,0 (EnEV 2007:2,7) 2,0

Die Begrenzung des Primärenergiebedarfes gilt nicht für Gebäude, die beheizt werden:

- zu min. 70% durch Wärme aus Kraft-Wärmekopplung (KWK)

- zu min. 70% durch erneuerbare Energien mittels selbsttätig arbeitender Wärmeerzeuger (Solarenergie, Umweltenergie, Erdwärme und Biomasse)

- überwiegend durch Einzelfeuerstätten, für die keine Regel der Technik vorliegen. Hinweis: Um die Verwendung regenerativer Energieträger zu fördern, wurden diese in der EnEV besser bewertet!

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge , die zur Deckung des Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird. Die Endenergie sollte dabei im allgemeinen der vom Energieerzeuger berechneten Menge Heizöl (Liter), Erdgas (m³ oder kWh) oder Strom (kWh) entsprechen. Für den Verbrauch bedeutet dies im Normalfall bei Wohngebäuden den Heiz- und Warmwasserenergieverbrauch, wie er auf den Verbrauchsabrechnungen zu finden ist ( Verbrauch = gemessen, gewogen, gezählt im Unterschied zum Bedarf = berechnet!).

Den Zusammenhang zwischen Endenergiebedarf Qp, Primärenergiebedarf Qe und Primärenergiefaktor fP beschreibt die EnEV wie folgt:


\,Q_P = f_P * Q_E


Heizwärmebedarf / Trinkwasserwärmebedarf

Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die z. B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird. Für neugebaute Häuser wird laut der Energieeinsparverordnung der Niedrigenergiehaus-Standard mit einem spezifischen Heizwärmebedarf zwischen 40-70 kWh/m²a gefordert. Der Trinkwasserwärmebedarf ist die Energiemenge, die zur Erwärmung dem Trinkwasser zugeführt werden muss. Verluste bei der Energieumwandlung (z. B. Verluste des Heizkessels), der Verteilung und sonstige technische Verluste sind nicht enthalten. Er wird bei manchen Verfahren pauschal mit 12,5 kWh/m²a angesetzt. Dies entspricht einem Bedarf von 23 l/Person/Tag. Bezugsgröße für die Fläche ist dabei nicht die Wohnfläche, sondern in Deutschland die Gebäudenutzfläche , in der Schweiz die Energiebezugsfläche .

Transmissionswärmeverlust

Der Transmissionswärmeverlust kommt durch Wärmeübertragung zustande und wird zur Bestimmung der Energieverluste eines Raumes oder Gebäudes bestimmt. Ausschlaggebend für die Berechnungen ist die DIN EN 12831 (als Ersatz für die DIN 4701) mit nationalem Anhang.

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