Energieeinsparverordnung verabschiedet

Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 den vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben zur Novelle der Energieeinsparverordnung zugestimmt. Der von den gemeinsam federführenden Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf war am 25.04.2007 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Am 08.06.2007 hatte der Bundesrat mit einigen Maßgaben (u.a. Verschiebung der Einführung des Energieausweises für Bestandsgebäude um ein halbes Jahr, kein Anrecht auf Kopie des Energieausweises für potenzielle Mieter und Käufer) zugestimmt.

energieausweis

Quelle:dena

Mit dieser Novelle der Energieeinsparverordnung wird die europäische Gebäude-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Wesentliches Element ist die Einführung des Energieausweises auch für den Gebäudebestand.

Kauf- und Mietinteressenten müssen zukünftig über die energetische Qualität des Gebäudes vom Eigentümer oder Vermieter anhand des Energieausweises und der ihn begleitenden Modernisierungsempfehlungen informiert werden. Die Modernisierungsempfehlungen enthalten konkrete Hinweise zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes. Damit wird der Energieausweis zu einem Marktinstrument.

Darüber hinaus werden zukünftig auch Anforderungen an die Beleuchtung, Lüftung und Kühlung von Nichtwohngebäuden gestellt. Für Heizungs- und Klimaanlagen sind regelmäßige Inspektionen vorgesehen.

Den Text in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 25.04.2007 finden Sie hier.

Die am 27.06.2007 verabschiedete Fassung wird demnächst eingestellt.

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