Der Energieausweis für Nichtwohngebäude kommt.
Alles im grünen Bereich? Ab dem 1. Juli 2009 müssen sogenannte Nichtwohngebäude mit Publikumsverkehr, in denen Einrichtungen eine öffentliche Dienstleistung erbringen, erstmals ihre Energiebilanz vorzeigen. Mit Hilfe eines Energieausweises. Ob Rathaus, Schule, Kindergarten oder Krankenhaus – wenn das Gebäude größer als 1.000 m² ist, muss dort ein solches Dokument öffentlich sichtbar aushängen. So kann sich jeder Gebäudenutzer ganz einfach über seinen Energieverbrauch und damit seine Umweltwirkung informieren. Laut einer Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Eigentümern von Nichtwohngebäuden haben erst 25 Prozent dieser Gebäude einen Energieausweis.
Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Man erkennt ihn an einer Farbskala von „grün“ nach „rot“. Sie zeigt, wie das Gebäude im Vergleich zu ähnlichen Gebäuden abschneidet. Steht der Pfeil auf „grün“, ist das Gebäude besonders energieeffizient und umweltfreundlich. „Rot“ bedeutet dagegen: aufgepasst, der Energieverbrauch beim Strom sowie für Heizung und Warmwasserbereitung ist zu hoch und muss dringend durch energiesparende Maßnahmen gesenkt werden. Wie energieeffizient ein Gebäude ist, hängt vom Vorhandensein der Dämmung, Qualität der Fenster und Effizienz der Anlagentechnik für Heizung, Lüftung und Kühlung ab. Durch eine umfassende energetische Modernisierung lässt sich der Energieverbrauch in einem Nichtwohngebäude – so zeigen beispielhafte Sanierungen im dena-Modelvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen“ – um bis zu 70 Prozent senken. Davon profitieren nicht nur die Umwelt und die öffentlichen Kassen, sondern auch die Gebäudenutzer. Denn ein energetisch modernisiertes Gebäude bietet viel Komfort und ein angenehmes Raumklima.
Den Energieausweis benötigen ab Juli nicht nur öffentliche Nichtwohngebäude mit Publikumsverkehr, sondern auch alle anderen wie zum Beispiel Warenhäuser, Supermärkte, Hotels sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Allerdings nur wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Der Energieausweis
Auch bei der Suche nach dem eigenen Traumhaus oder der zukünftigen Wohnung hilft der Energieausweis. Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Wohngebäuden ist er bereits seit Anfang dieses Jahres Pflicht. Spätestens bei der Wohnungs- oder Hausbesichtigung sollte man danach verlangen. Je geringer der Wert im Energieausweis, desto schonender ist die Immobilie für das eigene Portemonnaie und die Umwelt.
Der Energieausweis hilft Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden einen guten Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudebestands zu bekommen und bietet eine optimale Ausgangsbasis für Sanierungsvorhaben.muss dort nicht öffentlich sichtbar aushängen, sondern vom Eigentümer dem potenziellen Interessenten auf Nachfrage vorgelegt werden. Damit können künftige Mieter, Käufer oder Pächter im Vorfeld abschätzen, welche Energiekosten und eventuell Sanierungsmaßnahmen auf sie zukommen. Angesichts steigender Energiepreise lohnt es sich – das zeigen die Berechnungen der dena – auf jeden Fall darauf zu achten und die Energieeffizienz zum entscheidenden Auswahlkritrium zu machen.
Hinweis: Weitere Informationen zum Energieausweis unter
