Neue Förderung für Mini-KWK-Anlagen


Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis 20 kW. Neue Blockheizkraftwerke können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss von maximal 3.500 Euro erhalten. Die Höhe der Förderung ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.

KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei. KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo neben Strom- auch Wärmebedarf besteht, z.B. in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.

 


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