Neue Förderung für Mini-KWK-Anlagen
Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das
Bundesumweltministerium KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis 20
kW. Neue Blockheizkraftwerke können nach dem Programm einen einmaligen
Investitionszuschuss von maximal 3.500 Euro erhalten. Die Höhe der Förderung
ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.
KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden
Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders
klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible
Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur
Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei. KWK-Anlagen können
überall dort eingesetzt werden, wo neben Strom- auch Wärmebedarf besteht, z.B.
in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
entgegen.