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Energiewende im Plan



Bundesregierung legt Bericht zur Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept vor

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und von Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgelegten Bericht zur Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept beschlossen. Mit dem Energiekonzept hatte die Bundesregierung im September 2010 zugleich ein 10-Punkte-Sofortprogramm zur Umsetzung besonders wichtiger Maßnahmen beschlossen.

Der überwiegende Teil der Maßnahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms ist bereits umgesetzt. Dies gilt etwa für
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das 5-Milliarden-Kreditprogramm „Offshore-Windenergie“,
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die Ermöglichung der Clusteranbindung von Offshore-Parks in Nord- und Ostsee,
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die Anpassung der Seeanlagen-Verordnung,
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die Einrichtung einer Netzplattform für den Dialog mit den wichtigsten Akteuren mit mittlerweile acht Arbeitsgruppen.

Viele weitere Maßnahmen befinden sich in der Umsetzungsphase. Schritt für Schritt werden die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessert und Hemmnisse beseitigt. Unabhängig vom 10-Punkte-Sofortprogramm hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit zahlreiche weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende auf den Weg gebracht: Vom umfangreichen Gesetzespaket zu Energiewende vom Sommer 2011 bis hin zum neuen Energieforschungsprogramm und der KWKG-Novelle. („Energiewende Aktuell“ berichtete in Ausgabe 01-2012). Das CO2-Gebäudesanierungprogramm wird im laufenden Jahr erneut mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet.

Der Fortschritt der Energiewende ist sichtbar: Im Jahr 2011 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung erstmals auf 20 Prozent. Damit waren die erneuerbaren Energien 2011 die zweitwichtigste Stromquelle in Deutschland, noch vor Steinkohle oder Kernkraft.

Bei der Energieeffizienz hat Deutschland beträchtliche Fortschritte erreicht: So ist der Energieverbrauch im letzten Jahr trotz des kräftigen Wirtschaftswachstums um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Auch unter Berücksichtigung der milden Witterung hat sich die Energieeffizienz um 3% erhöht.

Vollständigen Bericht herunterladen: www.bundesregierung.de

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Mehr Informationen zur Energiewende: www.bmu.de/energiewende

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
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Verantwortlich i. S. d. § 55 RStV: Dr. Christiane Schwarte, Leiterin Kommunikationsstab

Umweltzeichen und Rücknahmesystem für Energiesparlampen gefordert

Hersteller energiesparender Lampen sollen Umweltzeichen „Blauer Engel“ verwenden

vzbv und UBA fordern bessere Qualität – Handel sollte alte Lampen verbrauchernah zurücknehmen
Hersteller von energiesparenden Lampen sollen das Umweltzeichen „Blauer Engel“ verwenden, damit sich Verbraucher beim Kauf besser orientieren können. Das fordern Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Umweltbundesamt (UBA) anlässlich der zweiten Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen, die am 1. September beginnt. Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen dann nicht mehr in den Handel gebracht werden. Vom Handel erwarten die beiden Organisationen, flächendeckend ein funktionierendes Rücknahmesystem einzurichten, um die neuen Produkte, die geringe Mengen Quecksilber enthalten, korrekt zu entsorgen.
Um Kunden die Orientierung zu erleichtern, wurde ein Umweltzeichen „Blauer Engel“ für energiesparende Lampen, vor allem für Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen, entwickelt. Es umfasst alle wichtigen Nutzungsaspekte sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz und geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Auch Testergebnisse der Stiftung Warentest wurden bei der Entwicklung der Kriterien berücksichtigt. „Der Blaue Engel steht für Qualität und erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach der richtigen Lampe. Das müsste eigentlich auch im Interesse der Hersteller sein“, so Dr. Evelyn Hagenah, Abteilungsleiterin „Nachhaltige Produkte und Konsummuster“ vom UBA. Doch viele Hersteller halten sich noch zurück. Das „Blaue Engel“-Logo nehme zu viel Platz ein, eine extra Verpackung für den deutschen Markt sei zu teuer und die gesetzlichen Bestimmungen doch ausreichend. „Bei der Größe des deutschen Marktes sind diese Argumente nicht nachvollziehbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch der Verweis der Hersteller auf die CE-Kennzeichnung sei nicht überzeugend. „Für Verbraucher hat diese Kennzeichnung keine Aussagekraft, da die Vergabe nicht durch unabhängige Dritte kontrolliert wird.“

Entsorgung verbessern

Auch die Entsorgungsfrage ist noch nicht befriedigend geregelt: Energiesparende Lampen enthalten wenige Milligramm Quecksilber und dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Lampen auf den Recyclinghöfen der Städte und Gemeinden kostenlos abgeben. Vereinzelt ist dies auch beim Handel möglich. Doch diese Rückgabestellen reichen noch nicht aus. „Man kann nicht erwarten, dass Verbraucher für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden ", meint Hagenah vom UBA. Der Handel ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet, seine Produkte zurückzunehmen. vzbv und UBA fordern ihn jedoch auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten möglichst in jedem Geschäft, in dem sie neue Lampen kaufen, auch die alten bequem und sicher entsorgen können.

Verbraucherzentralen bieten Unterstützung

Insgesamt stellt der vzbv eine große Verunsicherung bei Verbrauchern fest, seit die Glühlampen aus Effizienzgründen schrittweise vom europäischen Markt genommen werden. Nachdem durch Kompaktleuchtstoff- und LED-Lampen die Vielfalt auf dem Markt deutlich breiter geworden ist, müssen die Verbraucher sich nun mit Produkteigenschaften wie Lichtstrom und Farbtemperatur beschäftigen, um die für ihren Bedarf jeweils richtige Lampe zu finden. Die breite Nutzung der energiesparenden Lampen ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass der Einspareffekt zur Geltung kommt. „Im Moment kaufen viele Leute unpassende Lampen, die dann im Keller landen oder falsch entsorgt werden“, so Billen. Tipps für den Kauf bieten die Energieberatungen der Verbraucherzentralen. Auch das Umweltbundesamt informiert auf seiner Webseite.

Links:

Für weitere Informationen:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Frauke Rogalla, Referentin Energieeffiziente Produkte und Normung
Tel. (030) 25800 317; mail: rogalla@vzbv.de
Steffen Küßner, Pressereferent
Tel. (030) 25800 524; mail: presse@vzbv.de
Umweltbundesamt
Martin Ittershagen, Pressesprecher
Tel. 0340 2103 2122; mail: martin.ittershagen@uba.de
Elke Kreowski
Tel. 0340 2103 3703; mail: elke.kreowski@uba.de

Bloggeramt.de
Kontakt: energienews1@web.de

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