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Interesse an Energie- und Ressourceneffizienz steigt - Beratungsbranche profitiert


Energie- und Ressourceneffizienz dienen nicht nur dem Klima- und Umweltschutz, sie steigern auch die Wettbewerbsfähigkeit engagierter Unternehmen. Doch dabei bleibt es nicht: Die zunehmenden Bemühungen der deutschen Wirtschaft um nachhaltigere Produktions- und Arbeitsweisen eröffnen auch neue Marktchancen für den Beratungssektor. Drei Viertel aller Beratungsgesellschaften geben an, dass die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit im Beratungsgeschäft steige.

Besonders gilt dies für mittlere und kleine Gesellschaften. Von ihnen betrachten sogar 80 Prozent Nachhaltigkeit als ein zunehmend bedeutsames Geschäftsfeld. Die Bandbreite der Beratungsprojekte im Nachhaltigkeitsbereich ist groß. Sie reicht von der Analyse des ökologischen Fußabdrucks eines Produktes oder Unternehmens bis zur Optimierung der Arbeits- und Produktionsabläufe bei Zulieferbetrieben. Die Zahlen sind das Ergebnis einer Befragung des Verbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) unter 700 Beratungsgesellschaften.



Quelle: BDU-Studie, Facts und Figures zum Beratermarkt 2011, 2012, S. 19

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Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke gesichert


Fakten zur aktuellen Diskussion über die Umsetzung des Kernkraftausstieges

1. Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes sind die Betreiber zuständig.
Der Betreiber muss hierfür ein Stilllegungskonzept entwickeln und eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen. Im Rahmen eines mehrjährigen Verfahrens prüft die atomrechtliche Genehmigungsbehörde die notwendige sicherheitstechnische Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

2. Die Finanzierung erfolgt durch Rückstellungen der Unternehmen
Die Energieversorgungsunternehmen sind verplichtet, zur Finanzierung des Rückbaus und der Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und anderer radioaktiven Abfälle Rückstellungen vorzunehmen. Die aktuellen Rückstellungen betragen über 33 Milliarden EUR. Hierdurch soll auch die Endlagerung nach Ende des Betriebs der Kernkraftwerke finanziert werden.

3. Die Rückstellungen sind angemessen und sicher
Die Rückstellungen werden durch die Energieversorgungsunternehmen nach Handelsrecht gebildet und in den Bilanzen ausgewiesen, entsprechend dem Verursacherprinzip. Die Rückstellungen unterliegen auch in ihrer Höhe einer kontinuierlichen Überprüfung. Durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge werden die Rückstellungen gegen das Insolvenzrisiko abgesichert. Das Insolvenzrisiko großer Versorgungsunternehmen ist auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld als eher gering zu bewerten. Die geglegentlich erhobene Forderung nach Einrichtung eines staatlichen Fonds ist nicht neu. Dass eine Fondslösung der gegenwärtigen Praxis signifikant überlegen ist, liegt nicht auf der Hand – auch bei solchen Fonds bestehen zumindest theoretische Risiken. Gleichwohl ist die Bildung eines Fonds eine Option, die man in Zukunft erneut prüfen kann. 

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Energiewende im Plan



Bundesregierung legt Bericht zur Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept vor

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und von Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgelegten Bericht zur Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept beschlossen. Mit dem Energiekonzept hatte die Bundesregierung im September 2010 zugleich ein 10-Punkte-Sofortprogramm zur Umsetzung besonders wichtiger Maßnahmen beschlossen.

Der überwiegende Teil der Maßnahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms ist bereits umgesetzt. Dies gilt etwa für
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das 5-Milliarden-Kreditprogramm „Offshore-Windenergie“,
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die Ermöglichung der Clusteranbindung von Offshore-Parks in Nord- und Ostsee,
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die Anpassung der Seeanlagen-Verordnung,
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die Einrichtung einer Netzplattform für den Dialog mit den wichtigsten Akteuren mit mittlerweile acht Arbeitsgruppen.

Viele weitere Maßnahmen befinden sich in der Umsetzungsphase. Schritt für Schritt werden die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessert und Hemmnisse beseitigt. Unabhängig vom 10-Punkte-Sofortprogramm hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit zahlreiche weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende auf den Weg gebracht: Vom umfangreichen Gesetzespaket zu Energiewende vom Sommer 2011 bis hin zum neuen Energieforschungsprogramm und der KWKG-Novelle. („Energiewende Aktuell“ berichtete in Ausgabe 01-2012). Das CO2-Gebäudesanierungprogramm wird im laufenden Jahr erneut mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet.

Der Fortschritt der Energiewende ist sichtbar: Im Jahr 2011 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung erstmals auf 20 Prozent. Damit waren die erneuerbaren Energien 2011 die zweitwichtigste Stromquelle in Deutschland, noch vor Steinkohle oder Kernkraft.

Bei der Energieeffizienz hat Deutschland beträchtliche Fortschritte erreicht: So ist der Energieverbrauch im letzten Jahr trotz des kräftigen Wirtschaftswachstums um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Auch unter Berücksichtigung der milden Witterung hat sich die Energieeffizienz um 3% erhöht.

Vollständigen Bericht herunterladen: www.bundesregierung.de

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EEG-Umlage kein Grund für Strompreisanstieg


Informationen des BMU zur Kalkulation der EEG-Umlage

Nach Angaben des Stromvergleichsportals Verivox haben im März und April 2012 rund 200 Stromanbieter Preissteigerungen von durchschnittlich 3,5 % angekündigt. Zur Begründung ihrer Preispolitik verweisen die Stromversorger unter anderem auf die weiter gestiegenen Förderkosten für Strom aus erneuerbaren Energien. Das ist irreführend. Fakt ist, dass die EEG-Umlage in diesem Jahr trotz eines weiterhin kräftigen Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung mit 3,59 Cent pro Kilowattstunde praktisch auf dem Stand von 2011 (3,53 ct/kWh) geblieben ist. Neue Online-Informationen des BMU erläutern Hintergründe, Entwicklungen und Auswirkungen der EEG-Umlage. Hier ein Auszug:

Wozu dient die EEG-Umlage und wie wird sie berechnet?

Mit Hilfe der EEG-Umlage werden die Kosten, die die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verursacht, auf die Stromlieferanten und von dort auf die Stromkunden umgelegt. Zentrale Akteure sind dabei die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die seit dem Jahr 2010 mit der Vermarktung des EEG-Stroms betraut sind. Jeweils zum 15. Oktober legen sie die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr fest. Hierfür erstellen die ÜNB unter Einbeziehung anerkannter Forschungsinstitute eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (im Wesentlichen die an die Anlagenbetreiber zu zahlenden EEG-Vergütungen) und ihren voraussichtlichen Einnahmen aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse EEX. Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen, die sogenannten EEG-Differenzkosten, wird dann auf den gesamten im Folgejahr erwarteten Stromverbrauch (EEG-pflichtiger Letztverbrauch) verteilt, sofern dieser nicht durch Sonderregelungen privilegiert, d.h. ganz oder teilweise von der Umlage befreit ist (…) . Die hieraus resultierende Größe ist die sog. EEG-Umlage…

weiterlesen: www.erneuerbare-energien.de/eeg-umlage

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Mehr Mittel für die Wärme


Marktanreizprogramm wird aufgestockt

2012 wird das Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums für erneuerbare Energien im Wärmebereich (MAP) mehr Förderung ausschütten können als 2011 abgerufen wurde. Aufgrund von Restmitteln aus den Vorjahren stehen in diesem Jahr 366 Millionen Euro zur Verfügung. Profitieren werden sowohl private Antragsteller (so genannter BAFA-Teil des MAP) als auch gewerbliche Investoren („KfW-Programm Erneuerbare Energien, Premium“).

Dieses Jahr stehen für das MAP im Bundeshaushalt rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Restmittel aus den Vorjahren in Höhe von 116 Millionen Euro. Das ergibt sich für das Jahr 2012 eine Gesamtsumme von 366 Millionen Euro. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKF) für das MAP veranschlagte Ausgaben in Höhe von 100 Millionen Euro müssen aufgrund der Restmittel nicht für das MAP eingesetzt werden, sondern können zur Deckung von Einnahmeausfällen anderen EKF-Positionen zugeführt werden.

Das MAP fördert den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich, etwa Solarthermie, Holzpellet-Heizungen, Wärmespeicher, Biomasseheizwerke und Tiefengeothermie. Es zielt darauf, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bis zum Jahr 2020 auf mindestens 14 Prozent zu steigern. 

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