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Neuer Rekord bei Wind- und Solarstrom


In den ersten drei Monaten dieses Jahres lag die Produktion von Solar- und Windstrom um bis zu 40 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Damit leisteten die erneuerbaren Energien gerade in der nachfragestärksten Jahreszeit einen entscheidenden Beitrag zu Versorgungssicherheit und Preisstabilität. Im Jahr 2011 hatte Strom aus erneuerbaren Energien einen Anteil von rund 20 Prozent am deutschen Strommix. Die aktuellen Zahlen deuten für 2012 eine weitere Steigerung dieses Anteils an. Die Bundesregierung ist auf einem guten Weg, ihr Ziel - einen Anteil erneuerbarer Energien von 35 Prozent im Jahr 2020 - zu erreichen.

Nach Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag die Windstromproduktion im Zeitraum von Januar bis März mit 15.682 Gigawattstunden (GWh) um 35 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum (11.594 GWh). Die Solarstromproduktion stieg im selben Zeitraum sogar um 40 Prozent auf 3.900 GWh. Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft jetzt mit.

Grund Nummer eins für die Rekorderzeugung ist neben günstigen Wetterverhältnissen der erhebliche Ausbau der Erzeugungskapazitäten: Im Jahr 2011 wurden allein an Land Windkraftanlagen mit einer Leistung von über 2.000 MW neu installiert. Das entspricht einem Zuwachs der installierten Kapazität in der Größenordnung von zwei Großkraftwerken. Außerdem wurden die ersten beiden Offshore-Windparks in Betrieb genommen. Nicht zuletzt durch diesen Kapazitätszuwachs konnten Windkraftanlagen schon im letzten Jahr 23 Prozent mehr Strom erzeugen als 2010 - ein Anstieg der sich fortschreibt. Auch der Zubau bei der Photovoltaik hatte 2011 mit 7.500 MW Rekordniveau erreicht, und er setzt sich in den ersten Monaten dieses Jahres unvermindert fort. Neben dem Kapazitätsausbau dürften auch erste Erfolge beim Netzausbau positiv zu Buche schlagen.

Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stellt die Stromversorgung allerdings auch vor Herausforderungen. Ein zügiger Ausbau des Stromnetzes ist erforderlich, um Erzeugung und Nachfrage über größere Strecken auszugleichen. Dafür hat der Bund durch Gesetze zum beschleunigten Netzausbau, eine verbesserte Bürgerbeteiligung und verstärkte wirtschaftliche Anreize die Voraussetzungen geschaffen. Ebenfalls wichtig sind die Entwicklung und mittelfristig auch der Bau neuer Speicher. Auch hier gibt es Bewegung: Das mit 200 Mio € dotierte Speicherforschungsprogramm soll helfen, neue Speichertechnologien zu entwickeln. Mit den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und den gerade im Energiewirtschaftsgesetz getroffenen Regelungen werden Speicher von der EEG- und der Netzumlage befreit, wodurch sich ihre Wirtschaftlichkeit weiter verbessert. Netzausbau und Speichereinsatz werden auch dazu führen, dass die Leistung bestehender Windkraftanlagen weiter steigt. Anders als heute werden in Zukunft selbst bei Starkwind keine Windparks mehr vom Netz gehen müssen. Das macht die erneuerbaren Energien noch effizienter.


Mehr Informationen zur Energiewende: www.bmu.de/energiewende

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Bundestag beschließt neues Vergütungssystem für Photovoltaikanlagen


Kostensenkung und Marktintegration

Bundestag beschließt neues Vergütungssystem für Photovoltaikanlagen

Mehr als 15 Prozent des erneuerbaren Stroms wurden im Jahr 2011 aus Sonnenenergie gewonnen – aus einer Nischentechnologie ist eine tragende Säule der erneuerbaren Energien geworden. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden in Deutschland Photovoltaik-Module mit einer Leistung von 15 Gigawatt ans Netz angeschlossen - soviel wie 15 konventionelle Großkraftwerke. Und dies, obwohl die Förderung in der laufenden Legislaturperiode bereits halbiert wurde. Zugleich sind aber auch die Anlagenpreise massiv gefallen. Die EEG-Vergütung wurde nun dieser Preisentwicklung angepasst, um die EEG-Umlage im Interesse der Stromverbraucher stabil zu halten und zu einem dauerhaft sinnvollen Ausbauvolumen zurückzukehren. Das Ziel bleibt eine leistungsfähige Photovoltaikindustrie in Deutschland. Gerade um die Technologieführerschaft und Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern und heimische Arbeitsplätze nicht zu gefährden, muss eine dauerhafte Überförderung vermieden werden. Der Deutsche Bundestag hat deshalb heute das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ beschlossen. Kern der EEG-Novelle sind neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen. Zur Beschleunigung der Marktintegration sieht das Gesetz für Anlagen bis 1.000 kW nur noch eine anteilige Vergütung der erzeugten Strommenge vor. Die darüber hinaus gehende Strommenge kann entweder selbst verbraucht, vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1.)
Das Gesetz tritt zum 1.4.2012 in Kraft.

2.)

Vereinfachung der Vergütungsklassen und Größenbegrenzung: Für Dachanlagen gibt es nur noch drei Vergütungsklassen: Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, bis 1000 kW und über 1000 kW. Freiflächenanlagen erhalten eine einheitliche Vergütung. Anlagen größer als 10 MW erhalten keine Vergütung.

3.)

Einmalabsenkung: Die für Juli 2012 erwartete Absenkung der Einspeisevergütung um 15% wird vorgezogen und um eine Sonderdegression ergänzt. Für Anlagen, die ab dem 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gelten die in der folgenden Tabelle dargestellten Vergütungssätze.



Vertrauensschutz / Übergangsbestimmungen:
a.
Für Freiflächenanlagen gelten die alten Vergütungssätze weiter, wenn vor dem 1.3.2012 ein Planungsverfahren begonnen wurde (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan oder Planfeststellungsverfahren/Baugenehmigung) und die Anlage bis zum 30.6.2012 technisch in Betrieb genommen wird.
b.
Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wird die Inbetriebnahmefrist bis zum 30.9.2012 verlängert. Die Vergütung sinkt zum 1.7. wie auch bisher vorgesehen um 15% und beträgt dann 15,25 ct/ kWh.
c.
Für Dachanlagen, die vor dem 24.2.2012 ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber gestellt haben, gelten die alten Vergütungssätze, wenn die Anlagen bis zum 30.6.2012 in Betrieb genommen werden.

4.)

Verstetigung der Degression: Die Vergütungssätze werden ab dem 1.5.2012 monatlich um 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat abgesenkt. Dies entspricht einer jährlichen Absenkung von ca. 11,4% (Basisdegression), wenn beim Zubau der Zielkorridor eingehalten wird.

Zielkorridor und zubauabhängige Steuerung („atmender Deckel“): Der Zielkorridor für den Zubau an Solaranlagen beträgt für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 2.500 bis 3.500 MW. Danach verringert sich der Zielkorridor jährlich um 400 MW und wird im Jahr 2017 900 bis 1.900 MW betragen. Die Degressionsschritte werden alle drei Monate angepasst und in Monatsschritten umgesetzt. Eine Anpassung erfolgt erstmals zum 1.11.2012 auf Basis des Zubaus in den Monaten Juli bis September 2012, der auf zwölf Monate hochgerechnet wird. Um jahreszeitliche Schwankungen auszugleichen, erhöht sich in der Folge der Bezugszeitraum, der als Grundlage für die Berechnung der Degression dient: Basis für die Berechnung der Degression ab dem 1.2.2013 ist der Zubau von Juli 2012 bis Dezember 2012, wiederum hochgerechnet auf zwölf Monate. Basis für die Berechnung der Degression ab dem 1.5.2013 ist der Zubau von Juli 2012 bis März 2013, wiederum hochgerechnet auf zwölf Monate. Für die Berechnung der Degression ab dem 1.8.2013 kann erstmalig ein volles Jahr – vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 – als Bezug genommen werden. In der Folge werden jeweils die zurückliegenden zwölf Monate für die Berechnung der Degression verwendet. Ein Monat wird zudem als Puffer benötigt, damit die Bundesnetzagentur den Zubau und die neuen Vergütungssätze ermitteln kann. Somit ist der Zeitraum vom 1.10.2012 bis zum 30.09.2013 für die Berechnung der Degression ab dem 1.11.2013 usw. relevant. Wichtig bei dem neuen „atmenden Deckel“ ist, dass bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht werden.

Anbei eine grafische Übersicht der zubauabhängigen prozentualen Degressionsschritte:


5.)

Marktintegrationsmodell und Eigenverbrauchsbonus: Pro Jahr wird nur ein Teil der gesamten erzeugten Strommenge vergütet:
a.
bei Anlagen bis 10 kW installierter Leistung 80% und
b.
bei Anlagen von 10 kW bis 1.000 kW 90%.
c.
Bei Freiflächenanlagen und sonstigen Anlagen bis 10 MW erfolgt die Vergütung zu 100% der erzeugten Strommenge.

Die unvergütete Strommenge kann selbst verbraucht, direkt vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden. Der Eigenverbrauchsbonus entfällt.

6.)

Anlagen auf Nicht-Wohngebäuden im Außenbereich: Solaranlagen im Außenbereich erhalten grds. nur dann noch die Dachflächenvergütung, wenn die Anlage auf Wohn- oder Stallgebäuden oder im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Gehöft errichtet wird. Solaranlagen auf bereits errichteten Gebäuden erhalten weiterhin die Dachflächenvergütung.

7.)

Einengung des Inbetriebnahmebegriffs: Der Begriff der Inbetriebnahme wird enger gefasst. Ab dem 1.4.2012 reicht es nicht mehr aus, dass ein Modul Strom erzeugt hat. Es muss vielmehr an seinem bestimmungsgemäßen Ort fest installiert und mit einem Wechselrichter ausgestattet sein (technische Inbetriebnahme). Diese Regelung betrifft auch Dachanlagen und Freiflächenanlagen, für die die Bestimmungen zum Vertrauensschutz (vgl. Punkt 3) gelten, d.h. für alle Anlagen gilt ab 1.4.2012 der technische Inbetriebnahmebegriff.

8.)

Einbeziehung der PV-Anlagen ins Einspeisemanagement: PV-Anlagen erhalten noch bis zum 1.1.2013 Zeit, technische Einrichtungen für die Abregelung ihrer Leistung einzubauen. Ab dem 1.1.2013 müssen solche Einrichtungen installiert sein, so dass die Anlagen in das Einspeisemanagement einbezogen werden können. 




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Koalitionsfraktion einig über Änderungen bei Solarkürzung


Berlin - Nach dem Druck aus den Ländern will die schwarz-gelbe Koalition im Bund die geplanten Kürzungen bei der Solarförderung etwas abmildern. Vor allem die Übergangsfristen wurden entschärft. Es bleibe aber bei der grundsätzlichen Senkung der Vergütung für Solaranlagen um 20 bis 30 Prozent zum 1. April 2012, hieß es am Dienstag aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Nun sollen etwa für einfache Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, bis zum 30. Juni die alten Fördersätze gelten. Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen zu fördern, sollen künftig nur noch 80 Prozent des produzierten Stroms vergütet werden. Den Rest soll der Besitzer selbst verbrauchen. Im ursprünglichen Entwurf waren es noch 85 Prozent gewesen. Für große Freiflächenanlagen, die mit aufwendigeren Planungsverfahren verbunden sind, soll die Förderung nach alten Regeln bis 30. September gelten.
Nach den Fachpolitikern stimmten am Dienstag auch die Koalitionsfraktionen den Änderungen zu. Branche und Bundesländer hatten gegen den Entwurf scharf protestiert. Im Bundesrat drohte sich über Parteigrenzen hinweg zeitweise eine Zweidrittelmehrheit aufzubauen. Bei diesem sogenannten Einspruchgesetz müsste dann der Bundestag das Votum der Länderkammer wieder mit Zweidrittelmehrheit überstimmen. Dies scheint äußerst unwahrscheinlich.
In der vergangenen Woche trafen sich deshalb die zuständigen Bundesminister Norbert Röttgen (CDU) und Philipp Rösler (FDP) mit Vertretern der unionsgeführten Bundesländer. Unter diesen hatte sich insbesondere Bayern gegen die bisherigen Pläne der Bundesregierung gesperrt, zumal es mit am meisten von der Solarförderung profitiert.
Bereits an diesem Donnerstag soll der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat will sich dem Vernehmen nach zwar schon am Freitag mit dem Entwurf befassen. Eine endgültige Entscheidung wird aber weiterhin erst für den 11. Mai erwartet. Dann entscheidet sich auch, ob die Länderkammer über den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch weitere Änderungen vornehmen kann. Die Bundesregierung geht jedenfalls davon aus, dass sie die Kürzungen rückwirkend geltend machen kann.
Nach den Änderungen zeigte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, optimistisch, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden müsse. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber sprach dagegen von einer Verschlechterung des Entwurfs. «Auf die Dächer wird nur noch 100 Prozent China kommen.» Die Bundesregierung müsse «endlich gegen die Subventionierung chinesischer Firmen vorgehen, die mit unfairen Methoden deutsche Firmen in den Bankrott treiben».
Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD), der sich schon zuvor als einer der schärfsten Kritiker der Kürzungen zeigte, hält die Nachbesserungen von Union und FDP dagegen weiter für unzureichend. «Das ist nicht zustimmungsfähig», sagte Machnig der dpa. Er rechnet damit, dass von mehreren Bundesländern, darunter auch Thüringen, der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
Kritik kam auch von den Grünen. «Die Kürzungen bei der Solarenergie fallen noch höher aus als im Gesetzentwurf vorgesehen», sagte Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Die Änderungen bevorteilten große Anlagen. Kleinere Anlagen, Handwerker und die Solarindustrie hätten das Nachsehen. «Die Unions-Ministerpräsidenten sind umgefallen», sagte Fell.

Quelle: dpa

EEG-Umlage kein Grund für Strompreisanstieg


Informationen des BMU zur Kalkulation der EEG-Umlage

Nach Angaben des Stromvergleichsportals Verivox haben im März und April 2012 rund 200 Stromanbieter Preissteigerungen von durchschnittlich 3,5 % angekündigt. Zur Begründung ihrer Preispolitik verweisen die Stromversorger unter anderem auf die weiter gestiegenen Förderkosten für Strom aus erneuerbaren Energien. Das ist irreführend. Fakt ist, dass die EEG-Umlage in diesem Jahr trotz eines weiterhin kräftigen Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung mit 3,59 Cent pro Kilowattstunde praktisch auf dem Stand von 2011 (3,53 ct/kWh) geblieben ist. Neue Online-Informationen des BMU erläutern Hintergründe, Entwicklungen und Auswirkungen der EEG-Umlage. Hier ein Auszug:

Wozu dient die EEG-Umlage und wie wird sie berechnet?

Mit Hilfe der EEG-Umlage werden die Kosten, die die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verursacht, auf die Stromlieferanten und von dort auf die Stromkunden umgelegt. Zentrale Akteure sind dabei die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die seit dem Jahr 2010 mit der Vermarktung des EEG-Stroms betraut sind. Jeweils zum 15. Oktober legen sie die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr fest. Hierfür erstellen die ÜNB unter Einbeziehung anerkannter Forschungsinstitute eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (im Wesentlichen die an die Anlagenbetreiber zu zahlenden EEG-Vergütungen) und ihren voraussichtlichen Einnahmen aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse EEX. Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen, die sogenannten EEG-Differenzkosten, wird dann auf den gesamten im Folgejahr erwarteten Stromverbrauch (EEG-pflichtiger Letztverbrauch) verteilt, sofern dieser nicht durch Sonderregelungen privilegiert, d.h. ganz oder teilweise von der Umlage befreit ist (…) . Die hieraus resultierende Größe ist die sog. EEG-Umlage…

weiterlesen: www.erneuerbare-energien.de/eeg-umlage

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Solarstromförderung behutsam reformieren

DIW Berlin: Solarstromförderung behutsam reformieren (21.03.2012)

Die geplante Neuregelung der Solarstromförderung weist nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) noch große Mängel auf. Mit den weitreichenden Änderungen werden die falschen Weichen gestellt.
Die DIW-Experten kritisieren insbesondere die Verminderung des angestrebten Ausbaupfads, die drastische einmalige Senkung der Vergütungssätze, die folgende starre monatliche Degression und die zusätzliche Kürzung der vergütungsfähigen Strommengen. „Die starken Senkungen gefährden das Ausbauziel, was angesichts der Energiewende nicht nachvollziehbar ist, und die starre Degression widerspricht der Marktdynamik. Man muss aufpassen, dass man jetzt nicht über das Ziel hinausschießt und aus der Überförderung eine Unterförderung wird“, sagte DIW-Energieexperte Jochen Diekmann. Der wirtschaftliche Betrieb von neuen Anlagen dürfte zukünftig in vielen Fällen kaum noch möglich sein.
diw wochenbericht 12.2012 solarfoerderung q diw berlinDie Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den letzten Jahren zu einem unerwartet starken Ausbau von Photovoltaik-Anlagen geführt, weil die Preise der Anlagen schneller gesunken sind als die gesetzlich garantierten Vergütungssätze. Dies hat mit dazu beigetragen, dass die von Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage stark gestiegen ist. Die Bundesregierung plant deshalb umfassende Änderungen der Solarförderung, obwohl die Vergütungssätze bereits Anfang des Jahres um 15 Prozent gesenkt wurden. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht eine zusätzliche einmalige Senkung der Vergütung in Höhe von 20 bis über 30 Prozent vor. Davon wären am stärksten mittelgroße Anlagen von 10 bis 100 Kilowatt betroffen, da die Größenkategorien für die Förderung geändert wurden. Außerdem wären nach dem Gesetzentwurf die Degressionssätze grundsätzlich festgeschrieben und würden die Marktentwicklung nicht mehr berücksichtigen. „Der Photovoltaikmarkt reagiert sehr stark auf Änderungen der Vergütungssätze und Anlagenpreise“, sagte DIW-Experte Thilo Grau, der eine Modellanalyse für Anlagen bis 30 Kilowatt erstellt hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine zweimonatliche ausbauabhängige Anpassung der Vergütungssätze für Neuanlagen die Installationsziele besser erfüllen würde als der bisherige Degressionsmechanismus.
Auch das im Gesetzentwurf vorgesehene Marktintegrationsmodell sei unausgegoren und wirke nur wie eine weitere Kürzung der Vergütungssätze. Besser wäre eine zeitliche Abstimmung von Angebot und Nachfrage im gesamten Energiesystem, um die Gesamtkosten zu minimieren. Unsicherheiten für Investoren ergeben sich auch aus der im Entwurf vorgesehenen Übertragung des Marktintegrationsmodells auf Wind- und Bioenergien.
„Die Förderung der Photovoltaik ist nicht zuletzt auch industrie- und technologiepolitisch begründet. Hier liegt ein großes Innovationspotential. Es lohnt sich deshalb, über eine flankierende Innovationsstrategie nachzudenken“, sagte DIW-Experte Karsten Neuhoff. Die Energieexpertin des DIW Berlin Claudia Kemfert fordert insgesamt einen behutsamen Umgang mit der Solarförderung: „Das EEG ist nicht nur für Deutschland von großer Bedeutung, sondern auch ein Vorbild für Regelungen in vielen anderen Ländern.“ Im Sinne einer stetigen Marktentwicklung sollten daher nationale oder internationale Verunsicherungen über den Kurs der Förderpolitik unbedingt vermieden werden.

Quelle: DIW Berlin

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