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Koalitionsfraktion einig über Änderungen bei Solarkürzung


Berlin - Nach dem Druck aus den Ländern will die schwarz-gelbe Koalition im Bund die geplanten Kürzungen bei der Solarförderung etwas abmildern. Vor allem die Übergangsfristen wurden entschärft. Es bleibe aber bei der grundsätzlichen Senkung der Vergütung für Solaranlagen um 20 bis 30 Prozent zum 1. April 2012, hieß es am Dienstag aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Nun sollen etwa für einfache Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, bis zum 30. Juni die alten Fördersätze gelten. Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen zu fördern, sollen künftig nur noch 80 Prozent des produzierten Stroms vergütet werden. Den Rest soll der Besitzer selbst verbrauchen. Im ursprünglichen Entwurf waren es noch 85 Prozent gewesen. Für große Freiflächenanlagen, die mit aufwendigeren Planungsverfahren verbunden sind, soll die Förderung nach alten Regeln bis 30. September gelten.
Nach den Fachpolitikern stimmten am Dienstag auch die Koalitionsfraktionen den Änderungen zu. Branche und Bundesländer hatten gegen den Entwurf scharf protestiert. Im Bundesrat drohte sich über Parteigrenzen hinweg zeitweise eine Zweidrittelmehrheit aufzubauen. Bei diesem sogenannten Einspruchgesetz müsste dann der Bundestag das Votum der Länderkammer wieder mit Zweidrittelmehrheit überstimmen. Dies scheint äußerst unwahrscheinlich.
In der vergangenen Woche trafen sich deshalb die zuständigen Bundesminister Norbert Röttgen (CDU) und Philipp Rösler (FDP) mit Vertretern der unionsgeführten Bundesländer. Unter diesen hatte sich insbesondere Bayern gegen die bisherigen Pläne der Bundesregierung gesperrt, zumal es mit am meisten von der Solarförderung profitiert.
Bereits an diesem Donnerstag soll der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat will sich dem Vernehmen nach zwar schon am Freitag mit dem Entwurf befassen. Eine endgültige Entscheidung wird aber weiterhin erst für den 11. Mai erwartet. Dann entscheidet sich auch, ob die Länderkammer über den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch weitere Änderungen vornehmen kann. Die Bundesregierung geht jedenfalls davon aus, dass sie die Kürzungen rückwirkend geltend machen kann.
Nach den Änderungen zeigte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, optimistisch, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden müsse. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber sprach dagegen von einer Verschlechterung des Entwurfs. «Auf die Dächer wird nur noch 100 Prozent China kommen.» Die Bundesregierung müsse «endlich gegen die Subventionierung chinesischer Firmen vorgehen, die mit unfairen Methoden deutsche Firmen in den Bankrott treiben».
Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD), der sich schon zuvor als einer der schärfsten Kritiker der Kürzungen zeigte, hält die Nachbesserungen von Union und FDP dagegen weiter für unzureichend. «Das ist nicht zustimmungsfähig», sagte Machnig der dpa. Er rechnet damit, dass von mehreren Bundesländern, darunter auch Thüringen, der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
Kritik kam auch von den Grünen. «Die Kürzungen bei der Solarenergie fallen noch höher aus als im Gesetzentwurf vorgesehen», sagte Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Die Änderungen bevorteilten große Anlagen. Kleinere Anlagen, Handwerker und die Solarindustrie hätten das Nachsehen. «Die Unions-Ministerpräsidenten sind umgefallen», sagte Fell.

Quelle: dpa

EEG-Umlage kein Grund für Strompreisanstieg


Informationen des BMU zur Kalkulation der EEG-Umlage

Nach Angaben des Stromvergleichsportals Verivox haben im März und April 2012 rund 200 Stromanbieter Preissteigerungen von durchschnittlich 3,5 % angekündigt. Zur Begründung ihrer Preispolitik verweisen die Stromversorger unter anderem auf die weiter gestiegenen Förderkosten für Strom aus erneuerbaren Energien. Das ist irreführend. Fakt ist, dass die EEG-Umlage in diesem Jahr trotz eines weiterhin kräftigen Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung mit 3,59 Cent pro Kilowattstunde praktisch auf dem Stand von 2011 (3,53 ct/kWh) geblieben ist. Neue Online-Informationen des BMU erläutern Hintergründe, Entwicklungen und Auswirkungen der EEG-Umlage. Hier ein Auszug:

Wozu dient die EEG-Umlage und wie wird sie berechnet?

Mit Hilfe der EEG-Umlage werden die Kosten, die die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verursacht, auf die Stromlieferanten und von dort auf die Stromkunden umgelegt. Zentrale Akteure sind dabei die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die seit dem Jahr 2010 mit der Vermarktung des EEG-Stroms betraut sind. Jeweils zum 15. Oktober legen sie die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr fest. Hierfür erstellen die ÜNB unter Einbeziehung anerkannter Forschungsinstitute eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (im Wesentlichen die an die Anlagenbetreiber zu zahlenden EEG-Vergütungen) und ihren voraussichtlichen Einnahmen aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse EEX. Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen, die sogenannten EEG-Differenzkosten, wird dann auf den gesamten im Folgejahr erwarteten Stromverbrauch (EEG-pflichtiger Letztverbrauch) verteilt, sofern dieser nicht durch Sonderregelungen privilegiert, d.h. ganz oder teilweise von der Umlage befreit ist (…) . Die hieraus resultierende Größe ist die sog. EEG-Umlage…

weiterlesen: www.erneuerbare-energien.de/eeg-umlage

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Mehr Informationen zur Energiewende: www.bmu.de/energiewende

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Solarstromförderung behutsam reformieren

DIW Berlin: Solarstromförderung behutsam reformieren (21.03.2012)

Die geplante Neuregelung der Solarstromförderung weist nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) noch große Mängel auf. Mit den weitreichenden Änderungen werden die falschen Weichen gestellt.
Die DIW-Experten kritisieren insbesondere die Verminderung des angestrebten Ausbaupfads, die drastische einmalige Senkung der Vergütungssätze, die folgende starre monatliche Degression und die zusätzliche Kürzung der vergütungsfähigen Strommengen. „Die starken Senkungen gefährden das Ausbauziel, was angesichts der Energiewende nicht nachvollziehbar ist, und die starre Degression widerspricht der Marktdynamik. Man muss aufpassen, dass man jetzt nicht über das Ziel hinausschießt und aus der Überförderung eine Unterförderung wird“, sagte DIW-Energieexperte Jochen Diekmann. Der wirtschaftliche Betrieb von neuen Anlagen dürfte zukünftig in vielen Fällen kaum noch möglich sein.
diw wochenbericht 12.2012 solarfoerderung q diw berlinDie Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den letzten Jahren zu einem unerwartet starken Ausbau von Photovoltaik-Anlagen geführt, weil die Preise der Anlagen schneller gesunken sind als die gesetzlich garantierten Vergütungssätze. Dies hat mit dazu beigetragen, dass die von Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage stark gestiegen ist. Die Bundesregierung plant deshalb umfassende Änderungen der Solarförderung, obwohl die Vergütungssätze bereits Anfang des Jahres um 15 Prozent gesenkt wurden. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht eine zusätzliche einmalige Senkung der Vergütung in Höhe von 20 bis über 30 Prozent vor. Davon wären am stärksten mittelgroße Anlagen von 10 bis 100 Kilowatt betroffen, da die Größenkategorien für die Förderung geändert wurden. Außerdem wären nach dem Gesetzentwurf die Degressionssätze grundsätzlich festgeschrieben und würden die Marktentwicklung nicht mehr berücksichtigen. „Der Photovoltaikmarkt reagiert sehr stark auf Änderungen der Vergütungssätze und Anlagenpreise“, sagte DIW-Experte Thilo Grau, der eine Modellanalyse für Anlagen bis 30 Kilowatt erstellt hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine zweimonatliche ausbauabhängige Anpassung der Vergütungssätze für Neuanlagen die Installationsziele besser erfüllen würde als der bisherige Degressionsmechanismus.
Auch das im Gesetzentwurf vorgesehene Marktintegrationsmodell sei unausgegoren und wirke nur wie eine weitere Kürzung der Vergütungssätze. Besser wäre eine zeitliche Abstimmung von Angebot und Nachfrage im gesamten Energiesystem, um die Gesamtkosten zu minimieren. Unsicherheiten für Investoren ergeben sich auch aus der im Entwurf vorgesehenen Übertragung des Marktintegrationsmodells auf Wind- und Bioenergien.
„Die Förderung der Photovoltaik ist nicht zuletzt auch industrie- und technologiepolitisch begründet. Hier liegt ein großes Innovationspotential. Es lohnt sich deshalb, über eine flankierende Innovationsstrategie nachzudenken“, sagte DIW-Experte Karsten Neuhoff. Die Energieexpertin des DIW Berlin Claudia Kemfert fordert insgesamt einen behutsamen Umgang mit der Solarförderung: „Das EEG ist nicht nur für Deutschland von großer Bedeutung, sondern auch ein Vorbild für Regelungen in vielen anderen Ländern.“ Im Sinne einer stetigen Marktentwicklung sollten daher nationale oder internationale Verunsicherungen über den Kurs der Förderpolitik unbedingt vermieden werden.

Quelle: DIW Berlin

Solarförderung muss der Marktentwicklung angepasst werden

Gemeinsamer Vorschlag von BMU und Bundesverband Solarwirtschaft - Vorgezogene Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen Mitte 2011 um bis zu 15%.


Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von etwa 17.000 Megawatt installiert. Statt der Anfang 2010 prognostizierten maximal 5.000 Megawatt wurden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Megawatt in Betrieb genommen.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Diese Zahlen sind Ausdruck des Erfolges der Photovoltaik in Deutschland und beweisen das große Potential der Erneuerbaren Energien insgesamt. Die Förderung muss aber im Interesse der Stromverbraucher kosteneffizient erfolgen und der jeweiligen Marktentwicklung flexibel angepasst werden. Ein schneller und überhitzter Ausbau der Photovoltaik würde die Kosten erhöhen, die aus der Umlage der EEG-Vergütungen resultieren und zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass ich mich mit der Branche auf weitere Kürzungsschritte verständigen konnte. Damit sorgen wir im Bereich Solarstrom für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien und vermeiden teure Fehlentwicklungen".
Röttgen verwies darauf, dass mit der EEG-Novelle Mitte vergangenen Jahres bereits wesentliche Schritte zur Marktanpassung vorgenommen wurden – eine Senkung der Einspeisevergütung von Ende 2009 bis Anfang 2011 um rund ein Drittel. Auch wurde ein sogenannte "atmender Deckel" eingeführt, der die Vergütung abhängig vom Ausbauvolumen degressiv gestaltet, seine maximale Wirkung aber erst zum 1. Januar 2012 entfalten sollte.
Aufgrund des unerwartet hohen Ausbaus der Photovoltaik soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung bereits teilweise zum 1. Juli 2011 erfolgen. Dies ist der Kern eines Vorschlags, auf den sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Solarwirtschaft Günther Cramer verständigt hat.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
  • Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
  • Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
  • Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
  • Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
  • Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
  • Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
Röttgen: "Ich schlage dem Deutschen Bundestag vor, das EEG entsprechend dieser Vorschläge zu ändern. Gerade weil ich mich für einen weiteren Ausbau der Photovoltaik und den Erhalt des EEG einsetze, halte ich diese Maßnahmen für dringend erforderlich. Die Unterstützung durch die Branche selbst zeugt von einem hohen Verantwortungsbewusstsein, ist aber auch Ausdruck ökonomischer Vernunft. Ein überhitzter Markt führt zu stark schwankenden Preisen und schadet damit letztlich auch der Wettbewerbsposition der deutschen Solarunternehmen.
Von wachsender Bedeutung für die EEG-Umlage ist auch das Grünstromprivileg, das für alle Erneuerbaren Energien gilt. Denn: Ausgenommen von der Zahlung der EEG-Umlage sind Energieversorgungsunternehmen, wenn für mindestens 50% des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wurde. Hierdurch entsteht ein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil, da der gesamte gelieferte Strom dann von der Umlage befreit ist.
Durch den Anstieg der EEG-Umlage von rd. 2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh in 2011 wächst der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen.
Das Bundesumweltministerium schlägt daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 ct/kWh zu begrenzen. Dies entspricht in etwa der Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 und damit dem bisher zu erzielenden Vorteil. Auch diese Maßnahme begrenzt die Belastung der Stromverbraucher.


Herausgeber: Bundesumweltministerium
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11055 Berlin

Vollständige Stromversorgung durch erneuerbare Energien bis 2050 --

SRU übergibt Bundesumweltminister Röttgen Sondergutachten

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Faulstich, hat heute Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen das Sondergutachten „Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung“ überreicht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine vollständig auf erneuerbaren Energien beruhende Stromversorgung in Deutschland bis 2050 möglich ist. Umweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Das Sondergutachten ist ein wichtiger Beitrag zur Diskussion um eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik. Die Bundesregierung hat sich mit dem Energiekonzept bereits ein sehr ehrgeiziges Ausbauziel gesetzt: Wir wollen im Jahr 2050 einen Anteil von 80% erneuerbare Energien an der Stromversorgung erreichen. Das SRU-Gutachten zeigt, dass dies erreichbar ist.“

Das Sondergutachten zeigt in verschiedenen Szenarien, wie eine vollständig erneuerbare Stromversorgung in Deutschland möglich ist. Dabei werden die Hauptvarianten einer rein nationalen Ausbaustrategie, eines Verbunds mit Dänemark und Norwegen sowie einer europäischen Lösung unter Einschluss Nordafrikas untersucht. Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der in den Szenarien aufgezeigten Entwicklung sind neben dem starken Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau von Netz- und Speicherkapazitäten.

Umweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Das Gutachten des SRU identifiziert mit der erforderlichen Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau der Infrastruktur die zentralen Herausforderun-gen auf dem Weg in ein regeneratives Zeitalter. Die Bundesregierung hat hierzu im Energiekonzept bereits umfangreiche Maßnahmen beschlossen. So werden im Rahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms bis Ende dieses Jahres u. a. Vorschriften für eine deutschlandweite Netzbauplanung, ein 5-Milliarden-Kreditprogramm „Offshore-Windenergie“ und eine Befreiung neuer Speicherkraftwerke von Netzentgelten umgesetzt“.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ist ein wissenschaftlich unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Neben dem alle vier Jahre zu erstellenden umfassenden Hauptgutachten erarbeitet der SRU Sondergutachten zu Einzelfragen sowie Stellungnahmen und aktuelle Kommentare zur Umweltpolitik.

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Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin

Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich)

Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer

Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016

E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse

Umweltzeichen und Rücknahmesystem für Energiesparlampen gefordert

Hersteller energiesparender Lampen sollen Umweltzeichen „Blauer Engel“ verwenden

vzbv und UBA fordern bessere Qualität – Handel sollte alte Lampen verbrauchernah zurücknehmen
Hersteller von energiesparenden Lampen sollen das Umweltzeichen „Blauer Engel“ verwenden, damit sich Verbraucher beim Kauf besser orientieren können. Das fordern Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Umweltbundesamt (UBA) anlässlich der zweiten Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen, die am 1. September beginnt. Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen dann nicht mehr in den Handel gebracht werden. Vom Handel erwarten die beiden Organisationen, flächendeckend ein funktionierendes Rücknahmesystem einzurichten, um die neuen Produkte, die geringe Mengen Quecksilber enthalten, korrekt zu entsorgen.
Um Kunden die Orientierung zu erleichtern, wurde ein Umweltzeichen „Blauer Engel“ für energiesparende Lampen, vor allem für Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen, entwickelt. Es umfasst alle wichtigen Nutzungsaspekte sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz und geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Auch Testergebnisse der Stiftung Warentest wurden bei der Entwicklung der Kriterien berücksichtigt. „Der Blaue Engel steht für Qualität und erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach der richtigen Lampe. Das müsste eigentlich auch im Interesse der Hersteller sein“, so Dr. Evelyn Hagenah, Abteilungsleiterin „Nachhaltige Produkte und Konsummuster“ vom UBA. Doch viele Hersteller halten sich noch zurück. Das „Blaue Engel“-Logo nehme zu viel Platz ein, eine extra Verpackung für den deutschen Markt sei zu teuer und die gesetzlichen Bestimmungen doch ausreichend. „Bei der Größe des deutschen Marktes sind diese Argumente nicht nachvollziehbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch der Verweis der Hersteller auf die CE-Kennzeichnung sei nicht überzeugend. „Für Verbraucher hat diese Kennzeichnung keine Aussagekraft, da die Vergabe nicht durch unabhängige Dritte kontrolliert wird.“

Entsorgung verbessern

Auch die Entsorgungsfrage ist noch nicht befriedigend geregelt: Energiesparende Lampen enthalten wenige Milligramm Quecksilber und dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Lampen auf den Recyclinghöfen der Städte und Gemeinden kostenlos abgeben. Vereinzelt ist dies auch beim Handel möglich. Doch diese Rückgabestellen reichen noch nicht aus. „Man kann nicht erwarten, dass Verbraucher für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden ", meint Hagenah vom UBA. Der Handel ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet, seine Produkte zurückzunehmen. vzbv und UBA fordern ihn jedoch auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten möglichst in jedem Geschäft, in dem sie neue Lampen kaufen, auch die alten bequem und sicher entsorgen können.

Verbraucherzentralen bieten Unterstützung

Insgesamt stellt der vzbv eine große Verunsicherung bei Verbrauchern fest, seit die Glühlampen aus Effizienzgründen schrittweise vom europäischen Markt genommen werden. Nachdem durch Kompaktleuchtstoff- und LED-Lampen die Vielfalt auf dem Markt deutlich breiter geworden ist, müssen die Verbraucher sich nun mit Produkteigenschaften wie Lichtstrom und Farbtemperatur beschäftigen, um die für ihren Bedarf jeweils richtige Lampe zu finden. Die breite Nutzung der energiesparenden Lampen ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass der Einspareffekt zur Geltung kommt. „Im Moment kaufen viele Leute unpassende Lampen, die dann im Keller landen oder falsch entsorgt werden“, so Billen. Tipps für den Kauf bieten die Energieberatungen der Verbraucherzentralen. Auch das Umweltbundesamt informiert auf seiner Webseite.

Links:

Für weitere Informationen:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Frauke Rogalla, Referentin Energieeffiziente Produkte und Normung
Tel. (030) 25800 317; mail: rogalla@vzbv.de
Steffen Küßner, Pressereferent
Tel. (030) 25800 524; mail: presse@vzbv.de
Umweltbundesamt
Martin Ittershagen, Pressesprecher
Tel. 0340 2103 2122; mail: martin.ittershagen@uba.de
Elke Kreowski
Tel. 0340 2103 3703; mail: elke.kreowski@uba.de

Solarförderung muss der Marktentwicklung angepasst werden

Gemeinsamer Vorschlag von BMU und Bundesverband Solarwirtschaft - Vorgezogene Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen Mitte 2011 um bis zu 15%.


Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von etwa 17.000 Megawatt installiert. Statt der Anfang 2010 prognostizierten maximal 5.000 Megawatt wurden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Megawatt in Betrieb genommen.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Diese Zahlen sind Ausdruck des Erfolges der Photovoltaik in Deutschland und beweisen das große Potential der Erneuerbaren Energien insgesamt. Die Förderung muss aber im Interesse der Stromverbraucher kosteneffizient erfolgen und der jeweiligen Marktentwicklung flexibel angepasst werden. Ein schneller und überhitzter Ausbau der Photovoltaik würde die Kosten erhöhen, die aus der Umlage der EEG-Vergütungen resultieren und zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass ich mich mit der Branche auf weitere Kürzungsschritte verständigen konnte. Damit sorgen wir im Bereich Solarstrom für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien und vermeiden teure Fehlentwicklungen".
Röttgen verwies darauf, dass mit der EEG-Novelle Mitte vergangenen Jahres bereits wesentliche Schritte zur Marktanpassung vorgenommen wurden – eine Senkung der Einspeisevergütung von Ende 2009 bis Anfang 2011 um rund ein Drittel. Auch wurde ein sogenannte "atmender Deckel" eingeführt, der die Vergütung abhängig vom Ausbauvolumen degressiv gestaltet, seine maximale Wirkung aber erst zum 1. Januar 2012 entfalten sollte.
Aufgrund des unerwartet hohen Ausbaus der Photovoltaik soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung bereits teilweise zum 1. Juli 2011 erfolgen. Dies ist der Kern eines Vorschlags, auf den sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Solarwirtschaft Günther Cramer verständigt hat.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
  • Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
  • Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
  • Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
  • Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
  • Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
  • Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
Röttgen: "Ich schlage dem Deutschen Bundestag vor, das EEG entsprechend dieser Vorschläge zu ändern. Gerade weil ich mich für einen weiteren Ausbau der Photovoltaik und den Erhalt des EEG einsetze, halte ich diese Maßnahmen für dringend erforderlich. Die Unterstützung durch die Branche selbst zeugt von einem hohen Verantwortungsbewusstsein, ist aber auch Ausdruck ökonomischer Vernunft. Ein überhitzter Markt führt zu stark schwankenden Preisen und schadet damit letztlich auch der Wettbewerbsposition der deutschen Solarunternehmen.
Von wachsender Bedeutung für die EEG-Umlage ist auch das Grünstromprivileg, das für alle Erneuerbaren Energien gilt. Denn: Ausgenommen von der Zahlung der EEG-Umlage sind Energieversorgungsunternehmen, wenn für mindestens 50% des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wurde. Hierdurch entsteht ein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil, da der gesamte gelieferte Strom dann von der Umlage befreit ist.
Durch den Anstieg der EEG-Umlage von rd. 2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh in 2011 wächst der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen.
Das Bundesumweltministerium schlägt daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 ct/kWh zu begrenzen. Dies entspricht in etwa der Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 und damit dem bisher zu erzielenden Vorteil. Auch diese Maßnahme begrenzt die Belastung der Stromverbraucher.

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Kontakt: energienews1@web.de

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