EEG-Umlage kein Grund für Strompreisanstieg


Informationen des BMU zur Kalkulation der EEG-Umlage

Nach Angaben des Stromvergleichsportals Verivox haben im März und April 2012 rund 200 Stromanbieter Preissteigerungen von durchschnittlich 3,5 % angekündigt. Zur Begründung ihrer Preispolitik verweisen die Stromversorger unter anderem auf die weiter gestiegenen Förderkosten für Strom aus erneuerbaren Energien. Das ist irreführend. Fakt ist, dass die EEG-Umlage in diesem Jahr trotz eines weiterhin kräftigen Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung mit 3,59 Cent pro Kilowattstunde praktisch auf dem Stand von 2011 (3,53 ct/kWh) geblieben ist. Neue Online-Informationen des BMU erläutern Hintergründe, Entwicklungen und Auswirkungen der EEG-Umlage. Hier ein Auszug:

Wozu dient die EEG-Umlage und wie wird sie berechnet?

Mit Hilfe der EEG-Umlage werden die Kosten, die die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verursacht, auf die Stromlieferanten und von dort auf die Stromkunden umgelegt. Zentrale Akteure sind dabei die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die seit dem Jahr 2010 mit der Vermarktung des EEG-Stroms betraut sind. Jeweils zum 15. Oktober legen sie die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr fest. Hierfür erstellen die ÜNB unter Einbeziehung anerkannter Forschungsinstitute eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (im Wesentlichen die an die Anlagenbetreiber zu zahlenden EEG-Vergütungen) und ihren voraussichtlichen Einnahmen aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse EEX. Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen, die sogenannten EEG-Differenzkosten, wird dann auf den gesamten im Folgejahr erwarteten Stromverbrauch (EEG-pflichtiger Letztverbrauch) verteilt, sofern dieser nicht durch Sonderregelungen privilegiert, d.h. ganz oder teilweise von der Umlage befreit ist (…) . Die hieraus resultierende Größe ist die sog. EEG-Umlage…

weiterlesen: www.erneuerbare-energien.de/eeg-umlage

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