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Neue Förderung für Mini-KWK-Anlagen


Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis 20 kW. Neue Blockheizkraftwerke können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss von maximal 3.500 Euro erhalten. Die Höhe der Förderung ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.

KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei. KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo neben Strom- auch Wärmebedarf besteht, z.B. in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.

 


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Interesse an Energie- und Ressourceneffizienz steigt - Beratungsbranche profitiert


Energie- und Ressourceneffizienz dienen nicht nur dem Klima- und Umweltschutz, sie steigern auch die Wettbewerbsfähigkeit engagierter Unternehmen. Doch dabei bleibt es nicht: Die zunehmenden Bemühungen der deutschen Wirtschaft um nachhaltigere Produktions- und Arbeitsweisen eröffnen auch neue Marktchancen für den Beratungssektor. Drei Viertel aller Beratungsgesellschaften geben an, dass die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit im Beratungsgeschäft steige.

Besonders gilt dies für mittlere und kleine Gesellschaften. Von ihnen betrachten sogar 80 Prozent Nachhaltigkeit als ein zunehmend bedeutsames Geschäftsfeld. Die Bandbreite der Beratungsprojekte im Nachhaltigkeitsbereich ist groß. Sie reicht von der Analyse des ökologischen Fußabdrucks eines Produktes oder Unternehmens bis zur Optimierung der Arbeits- und Produktionsabläufe bei Zulieferbetrieben. Die Zahlen sind das Ergebnis einer Befragung des Verbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) unter 700 Beratungsgesellschaften.



Quelle: BDU-Studie, Facts und Figures zum Beratermarkt 2011, 2012, S. 19

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Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke gesichert


Fakten zur aktuellen Diskussion über die Umsetzung des Kernkraftausstieges

1. Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes sind die Betreiber zuständig.
Der Betreiber muss hierfür ein Stilllegungskonzept entwickeln und eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen. Im Rahmen eines mehrjährigen Verfahrens prüft die atomrechtliche Genehmigungsbehörde die notwendige sicherheitstechnische Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

2. Die Finanzierung erfolgt durch Rückstellungen der Unternehmen
Die Energieversorgungsunternehmen sind verplichtet, zur Finanzierung des Rückbaus und der Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und anderer radioaktiven Abfälle Rückstellungen vorzunehmen. Die aktuellen Rückstellungen betragen über 33 Milliarden EUR. Hierdurch soll auch die Endlagerung nach Ende des Betriebs der Kernkraftwerke finanziert werden.

3. Die Rückstellungen sind angemessen und sicher
Die Rückstellungen werden durch die Energieversorgungsunternehmen nach Handelsrecht gebildet und in den Bilanzen ausgewiesen, entsprechend dem Verursacherprinzip. Die Rückstellungen unterliegen auch in ihrer Höhe einer kontinuierlichen Überprüfung. Durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge werden die Rückstellungen gegen das Insolvenzrisiko abgesichert. Das Insolvenzrisiko großer Versorgungsunternehmen ist auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld als eher gering zu bewerten. Die geglegentlich erhobene Forderung nach Einrichtung eines staatlichen Fonds ist nicht neu. Dass eine Fondslösung der gegenwärtigen Praxis signifikant überlegen ist, liegt nicht auf der Hand – auch bei solchen Fonds bestehen zumindest theoretische Risiken. Gleichwohl ist die Bildung eines Fonds eine Option, die man in Zukunft erneut prüfen kann. 

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Neuer Rekord bei Wind- und Solarstrom


In den ersten drei Monaten dieses Jahres lag die Produktion von Solar- und Windstrom um bis zu 40 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Damit leisteten die erneuerbaren Energien gerade in der nachfragestärksten Jahreszeit einen entscheidenden Beitrag zu Versorgungssicherheit und Preisstabilität. Im Jahr 2011 hatte Strom aus erneuerbaren Energien einen Anteil von rund 20 Prozent am deutschen Strommix. Die aktuellen Zahlen deuten für 2012 eine weitere Steigerung dieses Anteils an. Die Bundesregierung ist auf einem guten Weg, ihr Ziel - einen Anteil erneuerbarer Energien von 35 Prozent im Jahr 2020 - zu erreichen.

Nach Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag die Windstromproduktion im Zeitraum von Januar bis März mit 15.682 Gigawattstunden (GWh) um 35 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum (11.594 GWh). Die Solarstromproduktion stieg im selben Zeitraum sogar um 40 Prozent auf 3.900 GWh. Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft jetzt mit.

Grund Nummer eins für die Rekorderzeugung ist neben günstigen Wetterverhältnissen der erhebliche Ausbau der Erzeugungskapazitäten: Im Jahr 2011 wurden allein an Land Windkraftanlagen mit einer Leistung von über 2.000 MW neu installiert. Das entspricht einem Zuwachs der installierten Kapazität in der Größenordnung von zwei Großkraftwerken. Außerdem wurden die ersten beiden Offshore-Windparks in Betrieb genommen. Nicht zuletzt durch diesen Kapazitätszuwachs konnten Windkraftanlagen schon im letzten Jahr 23 Prozent mehr Strom erzeugen als 2010 - ein Anstieg der sich fortschreibt. Auch der Zubau bei der Photovoltaik hatte 2011 mit 7.500 MW Rekordniveau erreicht, und er setzt sich in den ersten Monaten dieses Jahres unvermindert fort. Neben dem Kapazitätsausbau dürften auch erste Erfolge beim Netzausbau positiv zu Buche schlagen.

Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stellt die Stromversorgung allerdings auch vor Herausforderungen. Ein zügiger Ausbau des Stromnetzes ist erforderlich, um Erzeugung und Nachfrage über größere Strecken auszugleichen. Dafür hat der Bund durch Gesetze zum beschleunigten Netzausbau, eine verbesserte Bürgerbeteiligung und verstärkte wirtschaftliche Anreize die Voraussetzungen geschaffen. Ebenfalls wichtig sind die Entwicklung und mittelfristig auch der Bau neuer Speicher. Auch hier gibt es Bewegung: Das mit 200 Mio € dotierte Speicherforschungsprogramm soll helfen, neue Speichertechnologien zu entwickeln. Mit den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und den gerade im Energiewirtschaftsgesetz getroffenen Regelungen werden Speicher von der EEG- und der Netzumlage befreit, wodurch sich ihre Wirtschaftlichkeit weiter verbessert. Netzausbau und Speichereinsatz werden auch dazu führen, dass die Leistung bestehender Windkraftanlagen weiter steigt. Anders als heute werden in Zukunft selbst bei Starkwind keine Windparks mehr vom Netz gehen müssen. Das macht die erneuerbaren Energien noch effizienter.


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Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätzefür Solarstrom im EEG



Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG Anpassung der Vergütung an den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik; Anreize für stärkere Netz- und Marktintegration

Der Deutsche Bundestag hat heute wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.
Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten:
             Die verminderten Vergütungssätze orientieren Sich an den enormen Preissenkungen bei den Anlagen.
             Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration.
             Bei sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung.
             Dort liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie.

Bundesumweltminister Röttgen: „Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten.

Wesentliche Neuregelungen:
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich
             für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
             für größere Dachanlagen von derzeit  21,98 auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.
Damit ziehen wir die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senken darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich maßvoll ab. Dies ist notwendig, um die bestehende Überförderung abzubauen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen.
Zugleich wird dem Vertrauensschutz umfassend Rechnung getragen:
             Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht,  wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 er-folgt.
             Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfah-ren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
             Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.
             Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche Verbesserung gegen-über dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März.
Der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt.
Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnieren-dem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungs-sätze sogar erhöht.
Ein neues Marktintegrationsmodell wird eingeführt.
Das EEG ist ein Markteinführungsinstrument und muss so gestaltet werden, dass die Technolo-gien bei weiterer Kostensenkung aus der Förderung entlassen werden können. Bereits ab 2017 könnten erste Solaranlagen auch ohne Förderung auskommen. Dieser Übergang kann durch die Stärkung der Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber erleichtert und beschleunigt werden. Zu diesem Zweck wird en Marktintegrationsmodell eingeführt. Kleinen Dachanlagen erhalten nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90%. Die restlichen 20 bzw. 10% der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht und direkt vermarktet werden.
Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein Eigenverbrauchsanteil von 20% realistisch und lohnt sich bereits jetzt. Der Anlagenbetreiber spart die Kosten für den Haushaltsstrompreis in Höhe von 23 ct/kWh, das ist attraktiver als die EEG-Vergütung in Höhe von 19,5 ct/kWh.
Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet. Das Marktintegrationsmodell wird damit auf Anlagen beschränkt, für ein Eigenverbrauch oder eine Direktvermarktung sinnvoll möglich sind.
Die Speicherförderung wird intensiviert.
Die Bundesregierung wird ihre Aktivitäten im Bereich der Erforschung von Speichertechnologien intensiveren und Vorschläge für Programme zur Speicherförderung erarbeiten. Damit werden technische Innovationen im Bereich der dezentralen Erzeugung und von Smart Grids gestärkt.

Mit den beschlossenen Maßnahmen wird die Kosteneffizienz des EEG gestärkt und ein ökologisch und ökonomisch vernünftiger Ausbaupfad bis 2020 in Höhe von 52 Gigawatt installierter PV-Leistung realistisch. Das bedeutet für die Solarenergie im Jahre 2020 einen Anteil von rd. 8% am deutschen Strommix.


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Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
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