Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätzefür Solarstrom im EEG
Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für
Solarstrom im EEG Anpassung der Vergütung an den erfolgreichen Ausbau der
Photovoltaik; Anreize für stärkere Netz- und Marktintegration
Der Deutsche Bundestag hat heute wichtige Grundlagen für
einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die
beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau
der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbaupfad
von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die
Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.
Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten:
• Die
verminderten Vergütungssätze orientieren Sich an den enormen Preissenkungen bei
den Anlagen.
• Das
EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb
Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration.
• Bei
sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung
unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt
eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung.
• Dort
liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie.
Bundesumweltminister Röttgen: „Wir wollen die
Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen
wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und
Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche
PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten.
Wesentliche Neuregelungen:
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit
an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich
• für
kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
• für
größere Dachanlagen von derzeit 21,98
auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.
Damit ziehen wir die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli
2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senken darüber hinaus die Vergütung
um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich maßvoll ab. Dies ist notwendig, um die
bestehende Überförderung abzubauen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die
Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen.
Zugleich wird dem Vertrauensschutz umfassend Rechnung
getragen:
• Große
Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein
Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012
er-folgt.
• Anlagen
auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein
Planungsverfah-ren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B.
Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni
2012 erfolgt.
• Anlagen
auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis
zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.
• Das
Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche
Verbesserung gegen-über dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März.
Der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt.
Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen
auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und
der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und
damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht
derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in
der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der
Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im
Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum
bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnieren-dem Ausbau eine
Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei
deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die
Vergütungs-sätze sogar erhöht.
Ein neues Marktintegrationsmodell wird eingeführt.
Das EEG ist ein Markteinführungsinstrument und muss so
gestaltet werden, dass die Technolo-gien bei weiterer Kostensenkung aus der
Förderung entlassen werden können. Bereits ab 2017 könnten erste Solaranlagen
auch ohne Förderung auskommen. Dieser Übergang kann durch die Stärkung der
Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber erleichtert und beschleunigt werden. Zu
diesem Zweck wird en Marktintegrationsmodell eingeführt. Kleinen Dachanlagen
erhalten nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen
90%. Die restlichen 20 bzw. 10% der erzeugten Solarstrommenge können entweder
selbst verbraucht und direkt vermarktet werden.
Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein
Eigenverbrauchsanteil von 20% realistisch und lohnt sich bereits jetzt. Der
Anlagenbetreiber spart die Kosten für den Haushaltsstrompreis in Höhe von 23
ct/kWh, das ist attraktiver als die EEG-Vergütung in Höhe von 19,5 ct/kWh.
Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW
erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet.
Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet. Das
Marktintegrationsmodell wird damit auf Anlagen beschränkt, für ein
Eigenverbrauch oder eine Direktvermarktung sinnvoll möglich sind.
Die Speicherförderung wird intensiviert.
Die Bundesregierung wird ihre Aktivitäten im Bereich der
Erforschung von Speichertechnologien intensiveren und Vorschläge für Programme
zur Speicherförderung erarbeiten. Damit werden technische Innovationen im
Bereich der dezentralen Erzeugung und von Smart Grids gestärkt.
Mit den beschlossenen Maßnahmen wird die Kosteneffizienz
des EEG gestärkt und ein ökologisch und ökonomisch vernünftiger Ausbaupfad bis
2020 in Höhe von 52 Gigawatt installierter PV-Leistung realistisch. Das
bedeutet für die Solarenergie im Jahre 2020 einen Anteil von rd. 8% am
deutschen Strommix.
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