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Bundestag beschließt neues Vergütungssystem für Photovoltaikanlagen


Kostensenkung und Marktintegration

Bundestag beschließt neues Vergütungssystem für Photovoltaikanlagen

Mehr als 15 Prozent des erneuerbaren Stroms wurden im Jahr 2011 aus Sonnenenergie gewonnen – aus einer Nischentechnologie ist eine tragende Säule der erneuerbaren Energien geworden. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden in Deutschland Photovoltaik-Module mit einer Leistung von 15 Gigawatt ans Netz angeschlossen - soviel wie 15 konventionelle Großkraftwerke. Und dies, obwohl die Förderung in der laufenden Legislaturperiode bereits halbiert wurde. Zugleich sind aber auch die Anlagenpreise massiv gefallen. Die EEG-Vergütung wurde nun dieser Preisentwicklung angepasst, um die EEG-Umlage im Interesse der Stromverbraucher stabil zu halten und zu einem dauerhaft sinnvollen Ausbauvolumen zurückzukehren. Das Ziel bleibt eine leistungsfähige Photovoltaikindustrie in Deutschland. Gerade um die Technologieführerschaft und Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern und heimische Arbeitsplätze nicht zu gefährden, muss eine dauerhafte Überförderung vermieden werden. Der Deutsche Bundestag hat deshalb heute das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ beschlossen. Kern der EEG-Novelle sind neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen. Zur Beschleunigung der Marktintegration sieht das Gesetz für Anlagen bis 1.000 kW nur noch eine anteilige Vergütung der erzeugten Strommenge vor. Die darüber hinaus gehende Strommenge kann entweder selbst verbraucht, vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1.)
Das Gesetz tritt zum 1.4.2012 in Kraft.

2.)

Vereinfachung der Vergütungsklassen und Größenbegrenzung: Für Dachanlagen gibt es nur noch drei Vergütungsklassen: Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, bis 1000 kW und über 1000 kW. Freiflächenanlagen erhalten eine einheitliche Vergütung. Anlagen größer als 10 MW erhalten keine Vergütung.

3.)

Einmalabsenkung: Die für Juli 2012 erwartete Absenkung der Einspeisevergütung um 15% wird vorgezogen und um eine Sonderdegression ergänzt. Für Anlagen, die ab dem 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gelten die in der folgenden Tabelle dargestellten Vergütungssätze.



Vertrauensschutz / Übergangsbestimmungen:
a.
Für Freiflächenanlagen gelten die alten Vergütungssätze weiter, wenn vor dem 1.3.2012 ein Planungsverfahren begonnen wurde (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan oder Planfeststellungsverfahren/Baugenehmigung) und die Anlage bis zum 30.6.2012 technisch in Betrieb genommen wird.
b.
Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wird die Inbetriebnahmefrist bis zum 30.9.2012 verlängert. Die Vergütung sinkt zum 1.7. wie auch bisher vorgesehen um 15% und beträgt dann 15,25 ct/ kWh.
c.
Für Dachanlagen, die vor dem 24.2.2012 ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber gestellt haben, gelten die alten Vergütungssätze, wenn die Anlagen bis zum 30.6.2012 in Betrieb genommen werden.

4.)

Verstetigung der Degression: Die Vergütungssätze werden ab dem 1.5.2012 monatlich um 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat abgesenkt. Dies entspricht einer jährlichen Absenkung von ca. 11,4% (Basisdegression), wenn beim Zubau der Zielkorridor eingehalten wird.

Zielkorridor und zubauabhängige Steuerung („atmender Deckel“): Der Zielkorridor für den Zubau an Solaranlagen beträgt für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 2.500 bis 3.500 MW. Danach verringert sich der Zielkorridor jährlich um 400 MW und wird im Jahr 2017 900 bis 1.900 MW betragen. Die Degressionsschritte werden alle drei Monate angepasst und in Monatsschritten umgesetzt. Eine Anpassung erfolgt erstmals zum 1.11.2012 auf Basis des Zubaus in den Monaten Juli bis September 2012, der auf zwölf Monate hochgerechnet wird. Um jahreszeitliche Schwankungen auszugleichen, erhöht sich in der Folge der Bezugszeitraum, der als Grundlage für die Berechnung der Degression dient: Basis für die Berechnung der Degression ab dem 1.2.2013 ist der Zubau von Juli 2012 bis Dezember 2012, wiederum hochgerechnet auf zwölf Monate. Basis für die Berechnung der Degression ab dem 1.5.2013 ist der Zubau von Juli 2012 bis März 2013, wiederum hochgerechnet auf zwölf Monate. Für die Berechnung der Degression ab dem 1.8.2013 kann erstmalig ein volles Jahr – vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 – als Bezug genommen werden. In der Folge werden jeweils die zurückliegenden zwölf Monate für die Berechnung der Degression verwendet. Ein Monat wird zudem als Puffer benötigt, damit die Bundesnetzagentur den Zubau und die neuen Vergütungssätze ermitteln kann. Somit ist der Zeitraum vom 1.10.2012 bis zum 30.09.2013 für die Berechnung der Degression ab dem 1.11.2013 usw. relevant. Wichtig bei dem neuen „atmenden Deckel“ ist, dass bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht werden.

Anbei eine grafische Übersicht der zubauabhängigen prozentualen Degressionsschritte:


5.)

Marktintegrationsmodell und Eigenverbrauchsbonus: Pro Jahr wird nur ein Teil der gesamten erzeugten Strommenge vergütet:
a.
bei Anlagen bis 10 kW installierter Leistung 80% und
b.
bei Anlagen von 10 kW bis 1.000 kW 90%.
c.
Bei Freiflächenanlagen und sonstigen Anlagen bis 10 MW erfolgt die Vergütung zu 100% der erzeugten Strommenge.

Die unvergütete Strommenge kann selbst verbraucht, direkt vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden. Der Eigenverbrauchsbonus entfällt.

6.)

Anlagen auf Nicht-Wohngebäuden im Außenbereich: Solaranlagen im Außenbereich erhalten grds. nur dann noch die Dachflächenvergütung, wenn die Anlage auf Wohn- oder Stallgebäuden oder im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Gehöft errichtet wird. Solaranlagen auf bereits errichteten Gebäuden erhalten weiterhin die Dachflächenvergütung.

7.)

Einengung des Inbetriebnahmebegriffs: Der Begriff der Inbetriebnahme wird enger gefasst. Ab dem 1.4.2012 reicht es nicht mehr aus, dass ein Modul Strom erzeugt hat. Es muss vielmehr an seinem bestimmungsgemäßen Ort fest installiert und mit einem Wechselrichter ausgestattet sein (technische Inbetriebnahme). Diese Regelung betrifft auch Dachanlagen und Freiflächenanlagen, für die die Bestimmungen zum Vertrauensschutz (vgl. Punkt 3) gelten, d.h. für alle Anlagen gilt ab 1.4.2012 der technische Inbetriebnahmebegriff.

8.)

Einbeziehung der PV-Anlagen ins Einspeisemanagement: PV-Anlagen erhalten noch bis zum 1.1.2013 Zeit, technische Einrichtungen für die Abregelung ihrer Leistung einzubauen. Ab dem 1.1.2013 müssen solche Einrichtungen installiert sein, so dass die Anlagen in das Einspeisemanagement einbezogen werden können. 




Mehr Informationen zur Energiewende: www.bmu.de/energiewende

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Solarstromförderung behutsam reformieren

DIW Berlin: Solarstromförderung behutsam reformieren (21.03.2012)

Die geplante Neuregelung der Solarstromförderung weist nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) noch große Mängel auf. Mit den weitreichenden Änderungen werden die falschen Weichen gestellt.
Die DIW-Experten kritisieren insbesondere die Verminderung des angestrebten Ausbaupfads, die drastische einmalige Senkung der Vergütungssätze, die folgende starre monatliche Degression und die zusätzliche Kürzung der vergütungsfähigen Strommengen. „Die starken Senkungen gefährden das Ausbauziel, was angesichts der Energiewende nicht nachvollziehbar ist, und die starre Degression widerspricht der Marktdynamik. Man muss aufpassen, dass man jetzt nicht über das Ziel hinausschießt und aus der Überförderung eine Unterförderung wird“, sagte DIW-Energieexperte Jochen Diekmann. Der wirtschaftliche Betrieb von neuen Anlagen dürfte zukünftig in vielen Fällen kaum noch möglich sein.
diw wochenbericht 12.2012 solarfoerderung q diw berlinDie Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den letzten Jahren zu einem unerwartet starken Ausbau von Photovoltaik-Anlagen geführt, weil die Preise der Anlagen schneller gesunken sind als die gesetzlich garantierten Vergütungssätze. Dies hat mit dazu beigetragen, dass die von Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage stark gestiegen ist. Die Bundesregierung plant deshalb umfassende Änderungen der Solarförderung, obwohl die Vergütungssätze bereits Anfang des Jahres um 15 Prozent gesenkt wurden. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht eine zusätzliche einmalige Senkung der Vergütung in Höhe von 20 bis über 30 Prozent vor. Davon wären am stärksten mittelgroße Anlagen von 10 bis 100 Kilowatt betroffen, da die Größenkategorien für die Förderung geändert wurden. Außerdem wären nach dem Gesetzentwurf die Degressionssätze grundsätzlich festgeschrieben und würden die Marktentwicklung nicht mehr berücksichtigen. „Der Photovoltaikmarkt reagiert sehr stark auf Änderungen der Vergütungssätze und Anlagenpreise“, sagte DIW-Experte Thilo Grau, der eine Modellanalyse für Anlagen bis 30 Kilowatt erstellt hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine zweimonatliche ausbauabhängige Anpassung der Vergütungssätze für Neuanlagen die Installationsziele besser erfüllen würde als der bisherige Degressionsmechanismus.
Auch das im Gesetzentwurf vorgesehene Marktintegrationsmodell sei unausgegoren und wirke nur wie eine weitere Kürzung der Vergütungssätze. Besser wäre eine zeitliche Abstimmung von Angebot und Nachfrage im gesamten Energiesystem, um die Gesamtkosten zu minimieren. Unsicherheiten für Investoren ergeben sich auch aus der im Entwurf vorgesehenen Übertragung des Marktintegrationsmodells auf Wind- und Bioenergien.
„Die Förderung der Photovoltaik ist nicht zuletzt auch industrie- und technologiepolitisch begründet. Hier liegt ein großes Innovationspotential. Es lohnt sich deshalb, über eine flankierende Innovationsstrategie nachzudenken“, sagte DIW-Experte Karsten Neuhoff. Die Energieexpertin des DIW Berlin Claudia Kemfert fordert insgesamt einen behutsamen Umgang mit der Solarförderung: „Das EEG ist nicht nur für Deutschland von großer Bedeutung, sondern auch ein Vorbild für Regelungen in vielen anderen Ländern.“ Im Sinne einer stetigen Marktentwicklung sollten daher nationale oder internationale Verunsicherungen über den Kurs der Förderpolitik unbedingt vermieden werden.

Quelle: DIW Berlin

Energiemanager befürchten Pleitewelle in der Solarbranche



München - Angesichts der bevorstehenden erneuten Einschnitte bei der Solarförderung und starker Konkurrenz aus China malen Energiemanager ein düsteres Bild für die Solarbranche


Der Chef des Photovoltaik-Konzerns Solarworld, Frank Asbeck, warnt vor verheerenden Folgen: «Wenn die Kürzung so durchgeht, ist die gesamte Branche gezwungen, unter ihren Kosten zu verkaufen. Das halten wir nicht lange durch», sagte er am Dienstag «Focus Online».


Es gebe in der gesamten Branche kein Unternehmen mehr, das noch schwarze Zahlen schreibe. Das gelte auch für die chinesischen Hersteller.


Noch drastischer schätzt Klaus-Dieter Maubach, Technologie-Vorstand beim Energieversorger Eon, die Lage ein: Deutschlands Solarindustrie werde in den kommenden fünf Jahren angesichts des Wettbewerbs aus China «verschwinden».


Nicht ein einziger Arbeitnehmer werde dann noch bei den deutschen Solarunternehmen arbeiten, denn die seien dann alle pleite, zitierte die Nachrichtenagentur Bloomberg Maubach. Er sprach bei einem Treffen der Agentur zu Erneuerbaren Energien in New York.


Dem unerbittlichen Preiskampf sind in den vergangenen Monaten bereits zwei deutsche Unternehmen zum Opfer gefallen: Das Berliner Unternehmen Solon und der Erlanger Solarkraftwerksbauer Solar Millennium meldeten Ende vergangenen Jahres Insolvenz an. Auch die in Sachsen-Anhalt ansässige Q-Cells ringt ums Überleben und kämpft derzeit um die Restrukturierung ihrer Schulden.


Asbeck indes hält sein eigenes Unternehmen dank früher Kostensenkungen für gerüstet. «Es wird hart, aber Solarworld wird überleben. Unsere Produktionskosten sind international wettbewerbsfähig.» Asbeck sieht vor allem im Ausland gute Chancen.


«Wir setzen sehr stark auf Amerika. 2011 hatten wir schon einen Auslandsanteil von 68 Prozent. Nur ein Drittel unserer Ware wurde in Deutschland verkauft.»


Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass zum ersten April die Einspeisevergütung für Solarparks um knapp 25 Prozent auf 13,50 Cent je Kilowattstunde sinkt und für kleine Dachanlagen um rund 20 Prozent auf 19,50 Cent je Kilowattstunde. Am Mittwoch entscheidet der Bundesrat. Einige Bundesländer haben Widerstand angekündigt. (dpa)

Solarförderung muss der Marktentwicklung angepasst werden

Gemeinsamer Vorschlag von BMU und Bundesverband Solarwirtschaft - Vorgezogene Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen Mitte 2011 um bis zu 15%.


Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von etwa 17.000 Megawatt installiert. Statt der Anfang 2010 prognostizierten maximal 5.000 Megawatt wurden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Megawatt in Betrieb genommen.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Diese Zahlen sind Ausdruck des Erfolges der Photovoltaik in Deutschland und beweisen das große Potential der Erneuerbaren Energien insgesamt. Die Förderung muss aber im Interesse der Stromverbraucher kosteneffizient erfolgen und der jeweiligen Marktentwicklung flexibel angepasst werden. Ein schneller und überhitzter Ausbau der Photovoltaik würde die Kosten erhöhen, die aus der Umlage der EEG-Vergütungen resultieren und zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass ich mich mit der Branche auf weitere Kürzungsschritte verständigen konnte. Damit sorgen wir im Bereich Solarstrom für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien und vermeiden teure Fehlentwicklungen".
Röttgen verwies darauf, dass mit der EEG-Novelle Mitte vergangenen Jahres bereits wesentliche Schritte zur Marktanpassung vorgenommen wurden – eine Senkung der Einspeisevergütung von Ende 2009 bis Anfang 2011 um rund ein Drittel. Auch wurde ein sogenannte "atmender Deckel" eingeführt, der die Vergütung abhängig vom Ausbauvolumen degressiv gestaltet, seine maximale Wirkung aber erst zum 1. Januar 2012 entfalten sollte.
Aufgrund des unerwartet hohen Ausbaus der Photovoltaik soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung bereits teilweise zum 1. Juli 2011 erfolgen. Dies ist der Kern eines Vorschlags, auf den sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Solarwirtschaft Günther Cramer verständigt hat.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
  • Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
  • Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
  • Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
  • Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
  • Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
  • Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
Röttgen: "Ich schlage dem Deutschen Bundestag vor, das EEG entsprechend dieser Vorschläge zu ändern. Gerade weil ich mich für einen weiteren Ausbau der Photovoltaik und den Erhalt des EEG einsetze, halte ich diese Maßnahmen für dringend erforderlich. Die Unterstützung durch die Branche selbst zeugt von einem hohen Verantwortungsbewusstsein, ist aber auch Ausdruck ökonomischer Vernunft. Ein überhitzter Markt führt zu stark schwankenden Preisen und schadet damit letztlich auch der Wettbewerbsposition der deutschen Solarunternehmen.
Von wachsender Bedeutung für die EEG-Umlage ist auch das Grünstromprivileg, das für alle Erneuerbaren Energien gilt. Denn: Ausgenommen von der Zahlung der EEG-Umlage sind Energieversorgungsunternehmen, wenn für mindestens 50% des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wurde. Hierdurch entsteht ein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil, da der gesamte gelieferte Strom dann von der Umlage befreit ist.
Durch den Anstieg der EEG-Umlage von rd. 2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh in 2011 wächst der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen.
Das Bundesumweltministerium schlägt daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 ct/kWh zu begrenzen. Dies entspricht in etwa der Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 und damit dem bisher zu erzielenden Vorteil. Auch diese Maßnahme begrenzt die Belastung der Stromverbraucher.


Herausgeber: Bundesumweltministerium
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11055 Berlin

Hundert Prozent saubere Energie bis 2050 möglich Hundert Prozent saubere Energie bis 2050 möglich

Der gesamte Energiebedarf der weltweiten Bevölkerung kann bis 2050 aus sauberen, sicheren und erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden - und das trotz Wirtschaftswachstum und steigender Bevölkerungszahl. Das ergab der neue WWF-Energiereport http://wwf.at. Atomstrom, Gentechnik und Energie aus nicht nachhaltig gewonnener Biomasse wären dann nicht mehr notwendig. Elektromobilität, Energieeffizienz und intelligente Stromnetze sind die "grüne" Lösung für den Energiebedarf.
Energienachfrage um 15 Prozent geringer

"Die ökologische Energiezukunft ist bis Mitte des Jahrhunderts möglich und die Kosten für die weltweite Umstellung amortisieren sich für die Weltwirtschaft ab dem Jahr 2040", so Annabella Musel, WWF-Klimaexpertin. Die Umstellung sei aber nicht nur aus Klimaschutzgründen notwendig. Öl und Gas werden immer knapper, die Preise und die Abhängigkeit der Förderländer steigen immer mehr. Zudem leben 1,4 Mrd. Menschen ohne sicheren Elektrizitätszugang.

Laut Studie kann die Energienachfrage durch konsequente Energieeffizienzmaßnahmen bis 2050 um 15 Prozent sinken, obwohl die weltweite Bevölkerungszahl auf neun Milliarden steigen wird. Dabei gehen die Autoren der Studie von den bereits heute verfügbaren Technologien und deren Weiterentwicklung in den kommenden Jahren aus. "Nach der globalen Energievision des WWF kann der Ausstoß von Treibhausgasen um 80 Prozent reduziert werden", erklärt Musel.

Wirtschaft und Bevölkerung gefordert

Um eine ökologische Energiezukunft zu ereichen, sind laut Musel Umstellungen in der Elektrizität aus erneuerbaren und umweltfreundlichen Energien notwendig. "Ebenso sind Energieeffizient -und Energiesparmaßnahmen bei Gebäuden und Verkehr gefordert. Für Österreich liegt die Sanierungsquote von Gebäuden nur bei einem Prozent. Notwendig sind mindestens zwei bis drei Prozent", sagt Musel gegenüber pressetext.

Die Bevölkerung ist ebenfalls zum Handeln aufgerufen. Die Klimaexpertin rät zu energiesparenden Geräten im Haushalt, mehr Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und regionalem Einkauf. Um das Wirtschaftswachstum zu garantieren, müssen sich auch die Lebensgewohnheiten ändern. Der Report schlägt vor, den Fleischkonsum in den OECD-Ländern zu halbieren und in den ärmeren Ländern um ein Viertel zu erhöhen. Dies hätte auch positive Folgen für die Globalgesundheit, so der Bericht.

Sofortiges Handeln für Umstellung notwendig

Laut Energie-Report betragen die Kosten für die Umstellung ein bis 3,5 Bio. Euro jährlich in den kommenden 25 Jahren. Ab dem Jahr 2040 dreht sich die Kostenspirale um und der ökonomische Gewinn steigt bis 2050 auf vier Bio. Euro im Jahr. Die jährlichen Gesamtkosten für die Umstellung betragen dabei nie mehr als zwei Prozent des Welt-Bruttoinlandsprodukts.

Musel hofft, dass der Energiereport für Politik und Wirtschaft ein Anreiz zu Diskussion und Handeln ist. Um die nötigen Umstellungen in der Weltwirtschaft zu erreichen und den Klimawandel zu beenden, fordert der WWF rasch einen verbindlichen Aktionsplan der Weltgemeinschaft. "Die Staats- und Regierungschefs müssen begreifen, dass der vorgeschlagene Weg in eine nachhaltige Zukunft für die Menschheit schon heute beschlossen werden muss, um die Weichen frühzeitig stellen zu können", so Musel. (Ende)




Aussender: pressetext.redaktion
Redakteur: Christina Rettenmoser
email: rettenmoser@pressetext.com
Tel. +43-676-88666531

Frühzeitige Bürgerbeteiligung für schnelleren Ausbau der Stromnetze

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, hat sich für eine stärkere Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Stromnetze ausgesprochen. „ Durch eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz für den Ausbau der Stromnetze erhöht werden. Dies ist von zentraler Bedeutung für einen beschleunigten Netzausbau. Hier sind die Netzbetreiber und die Politik gemeinsam gefragt“, sagte Reiche anlässlich eines Gesprächs mit Bürgerinitiativen über Wege zur Beschleunigung des Netzausbaus.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Ausbau der Stromnetze sind zwei Seiten einer Medaille. „Wir brauchen neue Stromnetze, um den dezentral erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien zu den Stromverbrauchern zu bekommen.“, so Reiche.

„Die Bundesregierung wird mit der Einführung des Bundesnetzplanes erstmals eine öffentliche Netzausbauplanung unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen. Beides wird die Akzeptanz des Netzausbaus deutlich steigern und den für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbaren Netzausbau beschleunigen“, betonte die Staatssekretärin.

Der heute aufgenommene Dialog mit den Bürgerinitiativen soll mit dem Ziel fortgesetzt werden, gemeinsam Bausteine für einen beschleunigten Netzausbau zu entwickeln und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu begleiten. Dabei wird die Weiterentwicklung des Verfahrens der Netzausbauplanung und der Prüfung von Trassenalternativen genauso eine Rolle spielen wie der Einsatz innovativer Technologien, beispielsweise von Erdkabel oder Gleichstromübertragungsleitungen oder die Verbesserung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Ergebnisse dieses Dialoges sollen sowohl in das Forum Netzintegration der Deutschen Umwelthilfe als auch in die Arbeit der Bundesregierung zur Umsetzung des Energiekonzeptes einfließen.
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Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin

Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich)

Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer

Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016

E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse

Vollständige Stromversorgung durch erneuerbare Energien bis 2050 --

SRU übergibt Bundesumweltminister Röttgen Sondergutachten

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Faulstich, hat heute Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen das Sondergutachten „Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung“ überreicht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine vollständig auf erneuerbaren Energien beruhende Stromversorgung in Deutschland bis 2050 möglich ist. Umweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Das Sondergutachten ist ein wichtiger Beitrag zur Diskussion um eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik. Die Bundesregierung hat sich mit dem Energiekonzept bereits ein sehr ehrgeiziges Ausbauziel gesetzt: Wir wollen im Jahr 2050 einen Anteil von 80% erneuerbare Energien an der Stromversorgung erreichen. Das SRU-Gutachten zeigt, dass dies erreichbar ist.“

Das Sondergutachten zeigt in verschiedenen Szenarien, wie eine vollständig erneuerbare Stromversorgung in Deutschland möglich ist. Dabei werden die Hauptvarianten einer rein nationalen Ausbaustrategie, eines Verbunds mit Dänemark und Norwegen sowie einer europäischen Lösung unter Einschluss Nordafrikas untersucht. Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der in den Szenarien aufgezeigten Entwicklung sind neben dem starken Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau von Netz- und Speicherkapazitäten.

Umweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Das Gutachten des SRU identifiziert mit der erforderlichen Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau der Infrastruktur die zentralen Herausforderun-gen auf dem Weg in ein regeneratives Zeitalter. Die Bundesregierung hat hierzu im Energiekonzept bereits umfangreiche Maßnahmen beschlossen. So werden im Rahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms bis Ende dieses Jahres u. a. Vorschriften für eine deutschlandweite Netzbauplanung, ein 5-Milliarden-Kreditprogramm „Offshore-Windenergie“ und eine Befreiung neuer Speicherkraftwerke von Netzentgelten umgesetzt“.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ist ein wissenschaftlich unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Neben dem alle vier Jahre zu erstellenden umfassenden Hauptgutachten erarbeitet der SRU Sondergutachten zu Einzelfragen sowie Stellungnahmen und aktuelle Kommentare zur Umweltpolitik.

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Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin

Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich)

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Solarstrom/Mittelmeer/Marokko Deutschland und Marokko vertiefen Kooperation

Katherina Reiche: Gute Perspektiven für Solarstrom aus Marokko

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, hat die Bedeutung von Solarenergie in Marokko für die zukünftige Energieversorgung Marokkos sowie für Europa und Deutschland hervorgehoben. „Marokko ist ein wichtiger Partner für die Entwicklung und Realisierung des Mittelmeersolarplanes und der Desertec-Initiative, die von der Bundesregierung begrüßt und unterstützt werden“, sagte Reiche zur Eröffnung der Tagung „Marokko – Partnerland für erneuerbare Energien“ in Berlin.

Das Energiekonzept der Bundesregierung betont die Kooperation Deutschlands mit den Ländern Nordafrikas. Gemäß den vorliegenden Szenarien zur Energieversorgung bis 2050 wird Deutschland einen gewissen Anteil erneuerbaren Stroms aus Importen, zum Beispiel aus den Ländern Nordafrikas, beziehen, um damit die Kostenvorteile der hohen Sonneneinstrahlung in Ländern wie Marokko zu nutzen. Um dies mittel- bis langfristig zu realisieren, hat die EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien aus dem Jahr 2009 mit Artikel 9 bereits eine Grundlage geschaffen, die mit konkreten Abkommen auszufüllen ist. „Dazu werden wir in diesem Jahr eine Strategie erarbeiten und diese sowohl mit anderen EU-Mitgliedern als auch mit Marokko erörtern“, sagte Reiche im Beisein der marokkanischen Energieministerin Amina Benkhadra. Dazu unterzeichneten beide eine gemeinsame Kooperationserklärung.

Das Bundesumweltministerium hatte mit drei Studien des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) zu solarthermischer Stromerzeugung die maßgeblichen wissenschaftlichen Grundlagen für die Desertec-Vision gelegt, um mit erneuerbarem Strom aus der Wüste Innovation, Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum zu fördern, und zwar sowohl in den Ländern Nordafrikas selbst als auch im Verhältnis zu den europäischen Staaten. „Diese gemeinsame Win-Win-Situation mit der Ansiedlung europäischer Unternehmen in Marokko und entsprechenden Forschungsplattformen für die Weiterentwicklung der Technologien und damit die gemeinsame Kostenreduktion sind uns sehr wichtig“, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin.

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Solarförderung muss der Marktentwicklung angepasst werden

Gemeinsamer Vorschlag von BMU und Bundesverband Solarwirtschaft - Vorgezogene Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen Mitte 2011 um bis zu 15%.


Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von etwa 17.000 Megawatt installiert. Statt der Anfang 2010 prognostizierten maximal 5.000 Megawatt wurden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Megawatt in Betrieb genommen.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Diese Zahlen sind Ausdruck des Erfolges der Photovoltaik in Deutschland und beweisen das große Potential der Erneuerbaren Energien insgesamt. Die Förderung muss aber im Interesse der Stromverbraucher kosteneffizient erfolgen und der jeweiligen Marktentwicklung flexibel angepasst werden. Ein schneller und überhitzter Ausbau der Photovoltaik würde die Kosten erhöhen, die aus der Umlage der EEG-Vergütungen resultieren und zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass ich mich mit der Branche auf weitere Kürzungsschritte verständigen konnte. Damit sorgen wir im Bereich Solarstrom für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien und vermeiden teure Fehlentwicklungen".
Röttgen verwies darauf, dass mit der EEG-Novelle Mitte vergangenen Jahres bereits wesentliche Schritte zur Marktanpassung vorgenommen wurden – eine Senkung der Einspeisevergütung von Ende 2009 bis Anfang 2011 um rund ein Drittel. Auch wurde ein sogenannte "atmender Deckel" eingeführt, der die Vergütung abhängig vom Ausbauvolumen degressiv gestaltet, seine maximale Wirkung aber erst zum 1. Januar 2012 entfalten sollte.
Aufgrund des unerwartet hohen Ausbaus der Photovoltaik soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung bereits teilweise zum 1. Juli 2011 erfolgen. Dies ist der Kern eines Vorschlags, auf den sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Solarwirtschaft Günther Cramer verständigt hat.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
  • Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
  • Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
  • Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
  • Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
  • Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
  • Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
Röttgen: "Ich schlage dem Deutschen Bundestag vor, das EEG entsprechend dieser Vorschläge zu ändern. Gerade weil ich mich für einen weiteren Ausbau der Photovoltaik und den Erhalt des EEG einsetze, halte ich diese Maßnahmen für dringend erforderlich. Die Unterstützung durch die Branche selbst zeugt von einem hohen Verantwortungsbewusstsein, ist aber auch Ausdruck ökonomischer Vernunft. Ein überhitzter Markt führt zu stark schwankenden Preisen und schadet damit letztlich auch der Wettbewerbsposition der deutschen Solarunternehmen.
Von wachsender Bedeutung für die EEG-Umlage ist auch das Grünstromprivileg, das für alle Erneuerbaren Energien gilt. Denn: Ausgenommen von der Zahlung der EEG-Umlage sind Energieversorgungsunternehmen, wenn für mindestens 50% des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wurde. Hierdurch entsteht ein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil, da der gesamte gelieferte Strom dann von der Umlage befreit ist.
Durch den Anstieg der EEG-Umlage von rd. 2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh in 2011 wächst der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen.
Das Bundesumweltministerium schlägt daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 ct/kWh zu begrenzen. Dies entspricht in etwa der Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 und damit dem bisher zu erzielenden Vorteil. Auch diese Maßnahme begrenzt die Belastung der Stromverbraucher.

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