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Entscheidender Schritt bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks


Bundesumweltminister Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Rösler kündigen Haftungsgesetz noch vor der Sommerpause an - Arbeitsgruppe Beschleunigung legt Lösungsvorschläge zur Netzanbindung vor

Eine entscheidende Hürde für den Ausbau der Offshore-Windkraft sind offene Haftungsfragen zwischen Anlagenbetreibern und Netzgesellschaften. Noch vor der Sommerpause soll hierzu eine gesetzliche Lösung geschaffen werden – im Kern eine angemessene Haftungsteilung zwischen den Betreibern der Übertragungsnetze, den Windparkbetreibern und den Stromkunden. Letztere sollen über eine Umlage an den Risiken beteiligt werden. Hiermit greift die Bundesregierung Vorschläge der Arbeitsgruppe Beschleunigung auf, die am 22. März ein Maßnahmenpaket vorgelegt hatte.

Bei der Übergabe der Vorschläge kündigte Bundesumweltminister Röttgen an, auch ein vorübergehendes finanzielles Engagement der KfW beim Netzausbau zu prüfen. Dadurch sollen Schwierigkeiten von Netzbetreibern überwunden werden, ihren Anschlussverpflichtungen nachzukommen. Auch dies hatte die Arbeitsgruppe Beschleunigung vorgeschlagen.

Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe einen umfassenden und langfristig angelegten Offshore-Netzausbauplan vorgelegt. Weitere Vorschläge zielen darauf, das Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Beauftragung und Vergabe der Netzanschlüsse zu optimieren. Eingeführt werden sollen unter anderem ein umfassendes Netzanschlussmanagement inklusive sogenannter Realisierungsfahrpläne. Ziel ist die vollständige Transparenz zwischen Übertragungsnetz- und Windparkbetreiber.

Die Vorschläge der AG Beschleunigung richten sich nicht allein an die Bundesregierung. Neben den zuständigen Bundesbehörden und den Planungs- und Genehmigungsbehörden der Länder ist auch die Industrie angesprochen, z.B. bei der Standardisierung von Netzanschlusssystemen.

Die Bundesregierung hatte die AG Beschleunigung eingesetzt, um den Netzausbau konzertiert voranzutreiben. Der AG gehören Vertreter von Netzbetreibern, Windparkbetreibern, Kabelherstellern, der Versicherungswirtschaft sowie des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Bundesnetzagentur an.

Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Bis zum Jahr 2030 soll nach den Plänen der Bundesregierung eine Offshore-Leistung von 25 Gigawatt installiert sein. Das entspricht etwa 25 Großkraftwerken.

Die Vorschläge der AG Beschleunigung im Einzelnen:
www.offshore-stiftung.com (PDF, 890 KB)

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Rösler und Röttgen wollen Netzanbindung von Offshore-Windparks voranbringen

Rösler und Röttgen wollen Netzanbindung von Offshore-Windparks voranbringen

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben heute ein Gespräch mit der AG Beschleunigung zur Optimierung der Netzanbindung von Offshore-Windparks geführt, um die Netzanbindung von Offshore-Windparks schneller voranzubringen. Bei dem Treffen im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurden die Vorschläge der AG vorgestellt und diskutiert. Die Arbeitsgruppe war im Januar von Bundesminister Rösler initiiert worden.
Im Mittelpunkt des heutigen Gesprächs stand eine Reihe von wichtigen Themen wie z.B. Maßnahmen zur Beschleunigung der Netzanbindung von Windparks, Haftungs- und Finanzierungsfragen sowie ein möglicher Systemwechsel zu einem umfassenden, langfristig angelegten Offshore-Netzausbauplan. Von besonderer Bedeutung für die Offshore-Branche ist eine angemessene Lösung der komplexen Haftungsfrage bei nicht rechtzeitiger Anbindung bzw. Kabelausfällen.
Bundesminister Rösler: "Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein zentraler Baustein des Umbaus der Energieversorgung. Wir werden die Vorschläge der AG Beschleunigung rasch prüfen und - soweit möglich - umsetzen. Zur drängenden Frage der Haftung der Netzbetreiber haben das BMWi und das BMU heute gemeinsame Eckpunkte einer möglichen gesetzlichen Regelung vorgestellt. Noch vor der Sommerpause wollen wir hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen. Von zentraler Bedeutung ist es dabei, einen fairen Ausgleich zwischen allen Beteiligten zu finden. Lösungen allein zu Lasten der Verbraucher sind keine Option. Die Übertragungsnetzbetreiber und Windparkbetreiber müssen einen angemessenen Teil des Risikos selbst tragen."
Bundesumweltminister Röttgen: "Wir haben heute bei der Umsetzung der Energiewende einen wichtigen Schritt nach vorne getan. Der Ausbau der Offshore-Windenergie spielt dabei eine entscheidende Rolle. Der umfassende Katalog, den die AG Beschleunigung vorgelegt hat, ist eine gute Grundlage, die anstehenden Netzanbindungsfragen zu lösen. Nun wird die Bundesregierung, die gesetzgeberischen Voraussetzungen schaffen, um vor allem die offenen Haftungsfragen zu regeln. Darüber hinaus sind wir aufgeschlossen dafür, ein weiteres finanzielles Engagement der KfW auch für den Netzausbau zu prüfen. Das könnte den Netzbetreibern helfen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Netzausbau nachzukommen."
Die Vorschläge der AG Beschleunigung richten sich nicht nur an die Bundesregierung. Neben dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, der Bundesnetzagentur und den Planungs- und Genehmigungsbehörden der Länder, ist auch die Industrie selbst gefragt, z.B. bei dem Thema Standardisierung. Die Bundesminister forderten daher alle Akteure auf, ihren Beitrag zu leisten.
An der AG Beschleunigung beteiligen sich neben dem BMWi und dem BMU die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Netzbetreiber, Betreiber von Offshore-Windparks, Zulieferindustrie sowie Versicherungsbranche. Die Leitung hat die Stiftung Offshore-Windenergie übernommen.

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