Entscheidender Schritt bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks
Bundesumweltminister Röttgen und Bundeswirtschaftsminister
Rösler kündigen Haftungsgesetz noch vor der Sommerpause an - Arbeitsgruppe
Beschleunigung legt Lösungsvorschläge zur Netzanbindung vor
Eine entscheidende Hürde für den Ausbau der Offshore-Windkraft sind offene Haftungsfragen zwischen Anlagenbetreibern und Netzgesellschaften. Noch vor der Sommerpause soll hierzu eine gesetzliche Lösung geschaffen werden – im Kern eine angemessene Haftungsteilung zwischen den Betreibern der Übertragungsnetze, den Windparkbetreibern und den Stromkunden. Letztere sollen über eine Umlage an den Risiken beteiligt werden. Hiermit greift die Bundesregierung Vorschläge der Arbeitsgruppe Beschleunigung auf, die am 22. März ein Maßnahmenpaket vorgelegt hatte.
Bei der Übergabe der Vorschläge kündigte Bundesumweltminister Röttgen an, auch ein vorübergehendes finanzielles Engagement der KfW beim Netzausbau zu prüfen. Dadurch sollen Schwierigkeiten von Netzbetreibern überwunden werden, ihren Anschlussverpflichtungen nachzukommen. Auch dies hatte die Arbeitsgruppe Beschleunigung vorgeschlagen.
Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe einen umfassenden und langfristig angelegten Offshore-Netzausbauplan vorgelegt. Weitere Vorschläge zielen darauf, das Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Beauftragung und Vergabe der Netzanschlüsse zu optimieren. Eingeführt werden sollen unter anderem ein umfassendes Netzanschlussmanagement inklusive sogenannter Realisierungsfahrpläne. Ziel ist die vollständige Transparenz zwischen Übertragungsnetz- und Windparkbetreiber.
Die Vorschläge der AG Beschleunigung richten sich nicht allein an die Bundesregierung. Neben den zuständigen Bundesbehörden und den Planungs- und Genehmigungsbehörden der Länder ist auch die Industrie angesprochen, z.B. bei der Standardisierung von Netzanschlusssystemen.
Die Bundesregierung hatte die AG Beschleunigung eingesetzt, um den Netzausbau konzertiert voranzutreiben. Der AG gehören Vertreter von Netzbetreibern, Windparkbetreibern, Kabelherstellern, der Versicherungswirtschaft sowie des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Bundesnetzagentur an.
Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Bis zum Jahr 2030 soll nach den Plänen der Bundesregierung eine Offshore-Leistung von 25 Gigawatt installiert sein. Das entspricht etwa 25 Großkraftwerken.
Die Vorschläge
der AG Beschleunigung im Einzelnen:
www.offshore-stiftung.com (PDF, 890 KB)
Eine entscheidende Hürde für den Ausbau der Offshore-Windkraft sind offene Haftungsfragen zwischen Anlagenbetreibern und Netzgesellschaften. Noch vor der Sommerpause soll hierzu eine gesetzliche Lösung geschaffen werden – im Kern eine angemessene Haftungsteilung zwischen den Betreibern der Übertragungsnetze, den Windparkbetreibern und den Stromkunden. Letztere sollen über eine Umlage an den Risiken beteiligt werden. Hiermit greift die Bundesregierung Vorschläge der Arbeitsgruppe Beschleunigung auf, die am 22. März ein Maßnahmenpaket vorgelegt hatte.
Bei der Übergabe der Vorschläge kündigte Bundesumweltminister Röttgen an, auch ein vorübergehendes finanzielles Engagement der KfW beim Netzausbau zu prüfen. Dadurch sollen Schwierigkeiten von Netzbetreibern überwunden werden, ihren Anschlussverpflichtungen nachzukommen. Auch dies hatte die Arbeitsgruppe Beschleunigung vorgeschlagen.
Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe einen umfassenden und langfristig angelegten Offshore-Netzausbauplan vorgelegt. Weitere Vorschläge zielen darauf, das Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Beauftragung und Vergabe der Netzanschlüsse zu optimieren. Eingeführt werden sollen unter anderem ein umfassendes Netzanschlussmanagement inklusive sogenannter Realisierungsfahrpläne. Ziel ist die vollständige Transparenz zwischen Übertragungsnetz- und Windparkbetreiber.
Die Vorschläge der AG Beschleunigung richten sich nicht allein an die Bundesregierung. Neben den zuständigen Bundesbehörden und den Planungs- und Genehmigungsbehörden der Länder ist auch die Industrie angesprochen, z.B. bei der Standardisierung von Netzanschlusssystemen.
Die Bundesregierung hatte die AG Beschleunigung eingesetzt, um den Netzausbau konzertiert voranzutreiben. Der AG gehören Vertreter von Netzbetreibern, Windparkbetreibern, Kabelherstellern, der Versicherungswirtschaft sowie des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Bundesnetzagentur an.
Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Bis zum Jahr 2030 soll nach den Plänen der Bundesregierung eine Offshore-Leistung von 25 Gigawatt installiert sein. Das entspricht etwa 25 Großkraftwerken.
www.offshore-stiftung.com (PDF, 890 KB)
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Mehr Informationen zur
Energiewende: www.bmu.de/energiewende
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