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Geplante EEG-Änderungen blockieren Investitionen in Erneuerbare Energien und verhindern echte Marktintegration

Berlin, 20. März 2012: Die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stellen nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) einen fundamentalen Angriff auf die Grundlagen des EEG dar. Künftig soll nur noch ein Teil des erzeugten Stroms aus Fotovoltaikanlagen eine feste Vergütung erhalten. Mit Hilfe einer Verordnungsermächtigung könnte dieses Modell zudem kurzfristig auf alle Sparten der Erneuerbaren Energien ausgedehnt werden. „Damit schürt die Bundesregierung Investitionszurückhaltung in der gesamten Branche. Denn die notwendige Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit hinsichtlich der Refinanzierung von millionenschweren Investitionen würde entfallen“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz. Der BEE fordert deshalb, in den weiteren Beratungen der EEG-Änderungen die entsprechenden Regelungen ersatzlos zu streichen.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen die zehn bzw. 15 Prozent des produzierten Stroms, die keine Vergütung mehr erhalten, entweder vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Doch dieser Ansatz des so genannten „Marktintegrationsmodell“ ist in der Praxis gar nicht umsetzbar, da entscheidende Fragen unbeantwortet bleiben.

So ist beispielsweise völlig unklar, wie sich vorab die 100 Prozent der in einem Jahr eingespeisten Strommenge ermitteln lassen und wie Vermarkter vorab wissen können, wann die 85 bzw. 90 Prozent-Schwelle erreicht wäre. Schütz: „Viele Anlagenbetreiber werden aller Voraussicht nach den Aufwand für solche Prognosen und entsprechende Verträge nicht auf sich nehmen. Somit droht das vermeintliche Marktintegrationsmodell zu einer versteckten Vergütungskürzung zu werden.“

Die geplanten Änderungen gehen komplett an den Notwendigkeiten eines zukunftsfähigen Energiemarktes vorbei. Durch die Besonderheit der meisten Erneuerbaren Energien, hohe Investitionskosten, aber äußerst geringe Betriebskosten aufzuweisen, könne der von der Bundesregierung postulierte Vermarktungsansatz beim aktuellen Marktdesign nur ins Leere laufen. Denn die Strompreisbildung an den Großhandelsmärkten orientiere sich nach wie vor an den hohen Grenzbetriebskosten fossiler Kraftwerke. Gleichzeitig senken die regenerativen Energien über den Merit-Order-Effekt die durchschnittlichen Großhandelspreise.

„Investitionen in regenerative Kraftwerke, schnell regelbare Gaskraftwerke oder in Speicher sind deshalb über den derzeitigen Börsenstrompreis nicht refinanzierbar. Eine Umgestaltung des Strommarktes ist vor diesem Hintergrund dringend erforderlich, damit in Zukunft eine selbsttragende Entwicklung Erneuerbarer Energien möglich wird“, schlussfolgert Schütz.

BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

Ronald Heinemann
Referent für Medien und Politik
Reinhardtstr. 18
D-10117 Berlin

Tel.: 030 / 275 81 70-16
Fax: 030 / 275 81 70-20
E-Mail: presse@bee-ev.de

Solarförderung muss der Marktentwicklung angepasst werden

Gemeinsamer Vorschlag von BMU und Bundesverband Solarwirtschaft - Vorgezogene Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen Mitte 2011 um bis zu 15%.


Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von etwa 17.000 Megawatt installiert. Statt der Anfang 2010 prognostizierten maximal 5.000 Megawatt wurden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Megawatt in Betrieb genommen.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Diese Zahlen sind Ausdruck des Erfolges der Photovoltaik in Deutschland und beweisen das große Potential der Erneuerbaren Energien insgesamt. Die Förderung muss aber im Interesse der Stromverbraucher kosteneffizient erfolgen und der jeweiligen Marktentwicklung flexibel angepasst werden. Ein schneller und überhitzter Ausbau der Photovoltaik würde die Kosten erhöhen, die aus der Umlage der EEG-Vergütungen resultieren und zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass ich mich mit der Branche auf weitere Kürzungsschritte verständigen konnte. Damit sorgen wir im Bereich Solarstrom für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien und vermeiden teure Fehlentwicklungen".
Röttgen verwies darauf, dass mit der EEG-Novelle Mitte vergangenen Jahres bereits wesentliche Schritte zur Marktanpassung vorgenommen wurden – eine Senkung der Einspeisevergütung von Ende 2009 bis Anfang 2011 um rund ein Drittel. Auch wurde ein sogenannte "atmender Deckel" eingeführt, der die Vergütung abhängig vom Ausbauvolumen degressiv gestaltet, seine maximale Wirkung aber erst zum 1. Januar 2012 entfalten sollte.
Aufgrund des unerwartet hohen Ausbaus der Photovoltaik soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung bereits teilweise zum 1. Juli 2011 erfolgen. Dies ist der Kern eines Vorschlags, auf den sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Solarwirtschaft Günther Cramer verständigt hat.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
  • Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
  • Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
  • Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
  • Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
  • Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
  • Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
Röttgen: "Ich schlage dem Deutschen Bundestag vor, das EEG entsprechend dieser Vorschläge zu ändern. Gerade weil ich mich für einen weiteren Ausbau der Photovoltaik und den Erhalt des EEG einsetze, halte ich diese Maßnahmen für dringend erforderlich. Die Unterstützung durch die Branche selbst zeugt von einem hohen Verantwortungsbewusstsein, ist aber auch Ausdruck ökonomischer Vernunft. Ein überhitzter Markt führt zu stark schwankenden Preisen und schadet damit letztlich auch der Wettbewerbsposition der deutschen Solarunternehmen.
Von wachsender Bedeutung für die EEG-Umlage ist auch das Grünstromprivileg, das für alle Erneuerbaren Energien gilt. Denn: Ausgenommen von der Zahlung der EEG-Umlage sind Energieversorgungsunternehmen, wenn für mindestens 50% des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wurde. Hierdurch entsteht ein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil, da der gesamte gelieferte Strom dann von der Umlage befreit ist.
Durch den Anstieg der EEG-Umlage von rd. 2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh in 2011 wächst der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen.
Das Bundesumweltministerium schlägt daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 ct/kWh zu begrenzen. Dies entspricht in etwa der Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 und damit dem bisher zu erzielenden Vorteil. Auch diese Maßnahme begrenzt die Belastung der Stromverbraucher.


Herausgeber: Bundesumweltministerium
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11055 Berlin

Frühzeitige Bürgerbeteiligung für schnelleren Ausbau der Stromnetze

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, hat sich für eine stärkere Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Stromnetze ausgesprochen. „ Durch eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz für den Ausbau der Stromnetze erhöht werden. Dies ist von zentraler Bedeutung für einen beschleunigten Netzausbau. Hier sind die Netzbetreiber und die Politik gemeinsam gefragt“, sagte Reiche anlässlich eines Gesprächs mit Bürgerinitiativen über Wege zur Beschleunigung des Netzausbaus.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Ausbau der Stromnetze sind zwei Seiten einer Medaille. „Wir brauchen neue Stromnetze, um den dezentral erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien zu den Stromverbrauchern zu bekommen.“, so Reiche.

„Die Bundesregierung wird mit der Einführung des Bundesnetzplanes erstmals eine öffentliche Netzausbauplanung unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen. Beides wird die Akzeptanz des Netzausbaus deutlich steigern und den für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbaren Netzausbau beschleunigen“, betonte die Staatssekretärin.

Der heute aufgenommene Dialog mit den Bürgerinitiativen soll mit dem Ziel fortgesetzt werden, gemeinsam Bausteine für einen beschleunigten Netzausbau zu entwickeln und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu begleiten. Dabei wird die Weiterentwicklung des Verfahrens der Netzausbauplanung und der Prüfung von Trassenalternativen genauso eine Rolle spielen wie der Einsatz innovativer Technologien, beispielsweise von Erdkabel oder Gleichstromübertragungsleitung

en oder die Verbesserung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Ergebnisse dieses Dialoges sollen sowohl in das Forum Netzintegration der Deutschen Umwelthilfe als auch in die Arbeit der Bundesregierung zur Umsetzung des Energiekonzeptes einfließen.


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Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich)
Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse

Die Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude hinsichtlich der Dämm-Eigenschaften und der Qualität der Anlagentechnik. Die EnEV und die von ihr in Bezug genommenen Normen legen fest, wie der Primärenergiebedarf , der Endenergiebedarf und der Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen.


Geltungsbereich

Die Verordnung gilt in Deutschland für


  • Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 Grad Celsius und mehr und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden),

  • Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.

Unterscheidungen, inwieweit bestimmte Anforderungen nur für Neubauten, nur für bestehende Gebäude oder für beides gelten sollen, werden im einzelnen in den entsprechenden Abschnitten und bei den jeweiligen Regelungen gemacht.

Die EnEV gilt nicht für:

  • Betriebsgebäude, die überwiegend der Tierhaltung dienen

  • Großflächige Betriebsgebäude, die lang anhaltend offen gehalten werden müssen

  • unterirdische Bauwerke

  • Räume, die der Aufzucht und dem Verkauf von Pflanzen dienen

  • Traglufthallen, Zelte und ähnliche Gebäude, die wiederholt aufgebaut und zerlegt werden müssen.

Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung, Speicherung im Gebaude anfallen.




Stromrechner bei Verivox



In Deutschland beschreibt die EnEV den Primärenergiebedarf bei Wohngebäuden wie folgt:


Qp [kWh]= ep * ( Qh + Qw )

Qp" [kWh / a / m²] wird dann verwendet, wenn der Primärenergiebedarf auf die Gebäudenutzfläche pro Jahr bezogen wird.

In die Anlagenaufwandszahl ep fliesst unter anderem der Primärenergiefaktor mit ein. Dieser Faktor ist regional unterschiedlich, in Deutschland legt die EnEV den Faktor fest, in der Schweiz Minergie. Er liegt bei: Energieträger Primärenergiefaktor EnEV Primärenergiefaktor Minergie
































Erdgas, Flüssiggas 1,1 1,0
Steinkohle, Braunkohle 1,1 bzw. 1,2 1,0
Holz 0,2 0,5
Nah- und Fernwärme aus KWK 0,0 bzw. 0,7 0,6
Nah- und Fernwärme aus Heizwerken 0,1 bzw. 1,3 1,0
Strom 3,0 (EnEV 2007:2,7) 2,0

Die Begrenzung des Primärenergiebedarfes gilt nicht für Gebäude, die beheizt werden:

- zu min. 70% durch Wärme aus Kraft-Wärmekopplung (KWK)

- zu min. 70% durch erneuerbare Energien mittels selbsttätig arbeitender Wärmeerzeuger (Solarenergie, Umweltenergie, Erdwärme und Biomasse)

- überwiegend durch Einzelfeuerstätten, für die keine Regel der Technik vorliegen. Hinweis: Um die Verwendung regenerativer Energieträger zu fördern, wurden diese in der EnEV besser bewertet!

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge , die zur Deckung des Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird. Die Endenergie sollte dabei im allgemeinen der vom Energieerzeuger berechneten Menge Heizöl (Liter), Erdgas (m³ oder kWh) oder Strom (kWh) entsprechen. Für den Verbrauch bedeutet dies im Normalfall bei Wohngebäuden den Heiz- und Warmwasserenergieverbrauch, wie er auf den Verbrauchsabrechnungen zu finden ist ( Verbrauch = gemessen, gewogen, gezählt im Unterschied zum Bedarf = berechnet!).

Den Zusammenhang zwischen Endenergiebedarf Qp, Primärenergiebedarf Qe und Primärenergiefaktor fP beschreibt die EnEV wie folgt:


\,Q_P = f_P * Q_E


Heizwärmebedarf / Trinkwasserwärmebedarf

Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die z. B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird. Für neugebaute Häuser wird laut der Energieeinsparverordnung der Niedrigenergiehaus-Standard mit einem spezifischen Heizwärmebedarf zwischen 40-70 kWh/m²a gefordert. Der Trinkwasserwärmebedarf ist die Energiemenge, die zur Erwärmung dem Trinkwasser zugeführt werden muss. Verluste bei der Energieumwandlung (z. B. Verluste des Heizkessels), der Verteilung und sonstige technische Verluste sind nicht enthalten. Er wird bei manchen Verfahren pauschal mit 12,5 kWh/m²a angesetzt. Dies entspricht einem Bedarf von 23 l/Person/Tag. Bezugsgröße für die Fläche ist dabei nicht die Wohnfläche, sondern in Deutschland die Gebäudenutzfläche , in der Schweiz die Energiebezugsfläche .

Transmissionswärmeverlust

Der Transmissionswärmeverlust kommt durch Wärmeübertragung zustande und wird zur Bestimmung der Energieverluste eines Raumes oder Gebäudes bestimmt. Ausschlaggebend für die Berechnungen ist die DIN EN 12831 (als Ersatz für die DIN 4701) mit nationalem Anhang.

Energieeinsparverordnung verabschiedet

Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 den vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben zur Novelle der Energieeinsparverordnung zugestimmt. Der von den gemeinsam federführenden Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf war am 25.04.2007 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Am 08.06.2007 hatte der Bundesrat mit einigen Maßgaben (u.a. Verschiebung der Einführung des Energieausweises für Bestandsgebäude um ein halbes Jahr, kein Anrecht auf Kopie des Energieausweises für potenzielle Mieter und Käufer) zugestimmt.

energieausweis

Quelle:dena

Mit dieser Novelle der Energieeinsparverordnung wird die europäische Gebäude-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Wesentliches Element ist die Einführung des Energieausweises auch für den Gebäudebestand.

Kauf- und Mietinteressenten müssen zukünftig über die energetische Qualität des Gebäudes vom Eigentümer oder Vermieter anhand des Energieausweises und der ihn begleitenden Modernisierungsempfehlungen informiert werden. Die Modernisierungsempfehlungen enthalten konkrete Hinweise zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes. Damit wird der Energieausweis zu einem Marktinstrument.

Darüber hinaus werden zukünftig auch Anforderungen an die Beleuchtung, Lüftung und Kühlung von Nichtwohngebäuden gestellt. Für Heizungs- und Klimaanlagen sind regelmäßige Inspektionen vorgesehen.

Den Text in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 25.04.2007 finden Sie hier.

Die am 27.06.2007 verabschiedete Fassung wird demnächst eingestellt.

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Kontakt: energienews1@web.de

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