Geplante EEG-Änderungen blockieren Investitionen in Erneuerbare Energien und verhindern echte Marktintegration
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen die zehn bzw. 15
Prozent des produzierten Stroms, die keine Vergütung mehr erhalten,
entweder vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht oder direkt vermarktet
werden. Doch dieser Ansatz des so genannten „Marktintegrationsmodell“
ist in der Praxis gar nicht umsetzbar, da entscheidende Fragen
unbeantwortet bleiben.
So ist beispielsweise völlig unklar, wie sich vorab die 100 Prozent der in einem Jahr eingespeisten Strommenge ermitteln lassen und wie Vermarkter vorab wissen können, wann die 85 bzw. 90 Prozent-Schwelle erreicht wäre. Schütz: „Viele Anlagenbetreiber werden aller Voraussicht nach den Aufwand für solche Prognosen und entsprechende Verträge nicht auf sich nehmen. Somit droht das vermeintliche Marktintegrationsmodell zu einer versteckten Vergütungskürzung zu werden.“
Die geplanten Änderungen gehen komplett an den Notwendigkeiten eines zukunftsfähigen Energiemarktes vorbei. Durch die Besonderheit der meisten Erneuerbaren Energien, hohe Investitionskosten, aber äußerst geringe Betriebskosten aufzuweisen, könne der von der Bundesregierung postulierte Vermarktungsansatz beim aktuellen Marktdesign nur ins Leere laufen. Denn die Strompreisbildung an den Großhandelsmärkten orientiere sich nach wie vor an den hohen Grenzbetriebskosten fossiler Kraftwerke. Gleichzeitig senken die regenerativen Energien über den Merit-Order-Effekt die durchschnittlichen Großhandelspreise.
„Investitionen in regenerative Kraftwerke, schnell regelbare Gaskraftwerke oder in Speicher sind deshalb über den derzeitigen Börsenstrompreis nicht refinanzierbar. Eine Umgestaltung des Strommarktes ist vor diesem Hintergrund dringend erforderlich, damit in Zukunft eine selbsttragende Entwicklung Erneuerbarer Energien möglich wird“, schlussfolgert Schütz.
So ist beispielsweise völlig unklar, wie sich vorab die 100 Prozent der in einem Jahr eingespeisten Strommenge ermitteln lassen und wie Vermarkter vorab wissen können, wann die 85 bzw. 90 Prozent-Schwelle erreicht wäre. Schütz: „Viele Anlagenbetreiber werden aller Voraussicht nach den Aufwand für solche Prognosen und entsprechende Verträge nicht auf sich nehmen. Somit droht das vermeintliche Marktintegrationsmodell zu einer versteckten Vergütungskürzung zu werden.“
Die geplanten Änderungen gehen komplett an den Notwendigkeiten eines zukunftsfähigen Energiemarktes vorbei. Durch die Besonderheit der meisten Erneuerbaren Energien, hohe Investitionskosten, aber äußerst geringe Betriebskosten aufzuweisen, könne der von der Bundesregierung postulierte Vermarktungsansatz beim aktuellen Marktdesign nur ins Leere laufen. Denn die Strompreisbildung an den Großhandelsmärkten orientiere sich nach wie vor an den hohen Grenzbetriebskosten fossiler Kraftwerke. Gleichzeitig senken die regenerativen Energien über den Merit-Order-Effekt die durchschnittlichen Großhandelspreise.
„Investitionen in regenerative Kraftwerke, schnell regelbare Gaskraftwerke oder in Speicher sind deshalb über den derzeitigen Börsenstrompreis nicht refinanzierbar. Eine Umgestaltung des Strommarktes ist vor diesem Hintergrund dringend erforderlich, damit in Zukunft eine selbsttragende Entwicklung Erneuerbarer Energien möglich wird“, schlussfolgert Schütz.
BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Ronald Heinemann
Referent für Medien und Politik
Reinhardtstr. 18
D-10117 Berlin
Tel.: 030 / 275 81 70-16
Fax: 030 / 275 81 70-20
E-Mail: presse@bee-ev.de
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