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Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätzefür Solarstrom im EEG



Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG Anpassung der Vergütung an den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik; Anreize für stärkere Netz- und Marktintegration

Der Deutsche Bundestag hat heute wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.
Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten:
             Die verminderten Vergütungssätze orientieren Sich an den enormen Preissenkungen bei den Anlagen.
             Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration.
             Bei sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung.
             Dort liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie.

Bundesumweltminister Röttgen: „Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten.

Wesentliche Neuregelungen:
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich
             für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
             für größere Dachanlagen von derzeit  21,98 auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.
Damit ziehen wir die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senken darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich maßvoll ab. Dies ist notwendig, um die bestehende Überförderung abzubauen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen.
Zugleich wird dem Vertrauensschutz umfassend Rechnung getragen:
             Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht,  wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 er-folgt.
             Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfah-ren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
             Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.
             Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche Verbesserung gegen-über dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März.
Der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt.
Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnieren-dem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungs-sätze sogar erhöht.
Ein neues Marktintegrationsmodell wird eingeführt.
Das EEG ist ein Markteinführungsinstrument und muss so gestaltet werden, dass die Technolo-gien bei weiterer Kostensenkung aus der Förderung entlassen werden können. Bereits ab 2017 könnten erste Solaranlagen auch ohne Förderung auskommen. Dieser Übergang kann durch die Stärkung der Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber erleichtert und beschleunigt werden. Zu diesem Zweck wird en Marktintegrationsmodell eingeführt. Kleinen Dachanlagen erhalten nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90%. Die restlichen 20 bzw. 10% der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht und direkt vermarktet werden.
Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein Eigenverbrauchsanteil von 20% realistisch und lohnt sich bereits jetzt. Der Anlagenbetreiber spart die Kosten für den Haushaltsstrompreis in Höhe von 23 ct/kWh, das ist attraktiver als die EEG-Vergütung in Höhe von 19,5 ct/kWh.
Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet. Das Marktintegrationsmodell wird damit auf Anlagen beschränkt, für ein Eigenverbrauch oder eine Direktvermarktung sinnvoll möglich sind.
Die Speicherförderung wird intensiviert.
Die Bundesregierung wird ihre Aktivitäten im Bereich der Erforschung von Speichertechnologien intensiveren und Vorschläge für Programme zur Speicherförderung erarbeiten. Damit werden technische Innovationen im Bereich der dezentralen Erzeugung und von Smart Grids gestärkt.

Mit den beschlossenen Maßnahmen wird die Kosteneffizienz des EEG gestärkt und ein ökologisch und ökonomisch vernünftiger Ausbaupfad bis 2020 in Höhe von 52 Gigawatt installierter PV-Leistung realistisch. Das bedeutet für die Solarenergie im Jahre 2020 einen Anteil von rd. 8% am deutschen Strommix.


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Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
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Bundestag beschließt neues Vergütungssystem für Photovoltaikanlagen


Kostensenkung und Marktintegration

Bundestag beschließt neues Vergütungssystem für Photovoltaikanlagen

Mehr als 15 Prozent des erneuerbaren Stroms wurden im Jahr 2011 aus Sonnenenergie gewonnen – aus einer Nischentechnologie ist eine tragende Säule der erneuerbaren Energien geworden. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden in Deutschland Photovoltaik-Module mit einer Leistung von 15 Gigawatt ans Netz angeschlossen - soviel wie 15 konventionelle Großkraftwerke. Und dies, obwohl die Förderung in der laufenden Legislaturperiode bereits halbiert wurde. Zugleich sind aber auch die Anlagenpreise massiv gefallen. Die EEG-Vergütung wurde nun dieser Preisentwicklung angepasst, um die EEG-Umlage im Interesse der Stromverbraucher stabil zu halten und zu einem dauerhaft sinnvollen Ausbauvolumen zurückzukehren. Das Ziel bleibt eine leistungsfähige Photovoltaikindustrie in Deutschland. Gerade um die Technologieführerschaft und Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern und heimische Arbeitsplätze nicht zu gefährden, muss eine dauerhafte Überförderung vermieden werden. Der Deutsche Bundestag hat deshalb heute das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ beschlossen. Kern der EEG-Novelle sind neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen. Zur Beschleunigung der Marktintegration sieht das Gesetz für Anlagen bis 1.000 kW nur noch eine anteilige Vergütung der erzeugten Strommenge vor. Die darüber hinaus gehende Strommenge kann entweder selbst verbraucht, vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1.)
Das Gesetz tritt zum 1.4.2012 in Kraft.

2.)

Vereinfachung der Vergütungsklassen und Größenbegrenzung: Für Dachanlagen gibt es nur noch drei Vergütungsklassen: Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, bis 1000 kW und über 1000 kW. Freiflächenanlagen erhalten eine einheitliche Vergütung. Anlagen größer als 10 MW erhalten keine Vergütung.

3.)

Einmalabsenkung: Die für Juli 2012 erwartete Absenkung der Einspeisevergütung um 15% wird vorgezogen und um eine Sonderdegression ergänzt. Für Anlagen, die ab dem 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gelten die in der folgenden Tabelle dargestellten Vergütungssätze.



Vertrauensschutz / Übergangsbestimmungen:
a.
Für Freiflächenanlagen gelten die alten Vergütungssätze weiter, wenn vor dem 1.3.2012 ein Planungsverfahren begonnen wurde (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan oder Planfeststellungsverfahren/Baugenehmigung) und die Anlage bis zum 30.6.2012 technisch in Betrieb genommen wird.
b.
Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wird die Inbetriebnahmefrist bis zum 30.9.2012 verlängert. Die Vergütung sinkt zum 1.7. wie auch bisher vorgesehen um 15% und beträgt dann 15,25 ct/ kWh.
c.
Für Dachanlagen, die vor dem 24.2.2012 ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber gestellt haben, gelten die alten Vergütungssätze, wenn die Anlagen bis zum 30.6.2012 in Betrieb genommen werden.

4.)

Verstetigung der Degression: Die Vergütungssätze werden ab dem 1.5.2012 monatlich um 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat abgesenkt. Dies entspricht einer jährlichen Absenkung von ca. 11,4% (Basisdegression), wenn beim Zubau der Zielkorridor eingehalten wird.

Zielkorridor und zubauabhängige Steuerung („atmender Deckel“): Der Zielkorridor für den Zubau an Solaranlagen beträgt für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 2.500 bis 3.500 MW. Danach verringert sich der Zielkorridor jährlich um 400 MW und wird im Jahr 2017 900 bis 1.900 MW betragen. Die Degressionsschritte werden alle drei Monate angepasst und in Monatsschritten umgesetzt. Eine Anpassung erfolgt erstmals zum 1.11.2012 auf Basis des Zubaus in den Monaten Juli bis September 2012, der auf zwölf Monate hochgerechnet wird. Um jahreszeitliche Schwankungen auszugleichen, erhöht sich in der Folge der Bezugszeitraum, der als Grundlage für die Berechnung der Degression dient: Basis für die Berechnung der Degression ab dem 1.2.2013 ist der Zubau von Juli 2012 bis Dezember 2012, wiederum hochgerechnet auf zwölf Monate. Basis für die Berechnung der Degression ab dem 1.5.2013 ist der Zubau von Juli 2012 bis März 2013, wiederum hochgerechnet auf zwölf Monate. Für die Berechnung der Degression ab dem 1.8.2013 kann erstmalig ein volles Jahr – vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 – als Bezug genommen werden. In der Folge werden jeweils die zurückliegenden zwölf Monate für die Berechnung der Degression verwendet. Ein Monat wird zudem als Puffer benötigt, damit die Bundesnetzagentur den Zubau und die neuen Vergütungssätze ermitteln kann. Somit ist der Zeitraum vom 1.10.2012 bis zum 30.09.2013 für die Berechnung der Degression ab dem 1.11.2013 usw. relevant. Wichtig bei dem neuen „atmenden Deckel“ ist, dass bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht werden.

Anbei eine grafische Übersicht der zubauabhängigen prozentualen Degressionsschritte:


5.)

Marktintegrationsmodell und Eigenverbrauchsbonus: Pro Jahr wird nur ein Teil der gesamten erzeugten Strommenge vergütet:
a.
bei Anlagen bis 10 kW installierter Leistung 80% und
b.
bei Anlagen von 10 kW bis 1.000 kW 90%.
c.
Bei Freiflächenanlagen und sonstigen Anlagen bis 10 MW erfolgt die Vergütung zu 100% der erzeugten Strommenge.

Die unvergütete Strommenge kann selbst verbraucht, direkt vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden. Der Eigenverbrauchsbonus entfällt.

6.)

Anlagen auf Nicht-Wohngebäuden im Außenbereich: Solaranlagen im Außenbereich erhalten grds. nur dann noch die Dachflächenvergütung, wenn die Anlage auf Wohn- oder Stallgebäuden oder im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Gehöft errichtet wird. Solaranlagen auf bereits errichteten Gebäuden erhalten weiterhin die Dachflächenvergütung.

7.)

Einengung des Inbetriebnahmebegriffs: Der Begriff der Inbetriebnahme wird enger gefasst. Ab dem 1.4.2012 reicht es nicht mehr aus, dass ein Modul Strom erzeugt hat. Es muss vielmehr an seinem bestimmungsgemäßen Ort fest installiert und mit einem Wechselrichter ausgestattet sein (technische Inbetriebnahme). Diese Regelung betrifft auch Dachanlagen und Freiflächenanlagen, für die die Bestimmungen zum Vertrauensschutz (vgl. Punkt 3) gelten, d.h. für alle Anlagen gilt ab 1.4.2012 der technische Inbetriebnahmebegriff.

8.)

Einbeziehung der PV-Anlagen ins Einspeisemanagement: PV-Anlagen erhalten noch bis zum 1.1.2013 Zeit, technische Einrichtungen für die Abregelung ihrer Leistung einzubauen. Ab dem 1.1.2013 müssen solche Einrichtungen installiert sein, so dass die Anlagen in das Einspeisemanagement einbezogen werden können. 




Mehr Informationen zur Energiewende: www.bmu.de/energiewende

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
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Koalitionsfraktion einig über Änderungen bei Solarkürzung


Berlin - Nach dem Druck aus den Ländern will die schwarz-gelbe Koalition im Bund die geplanten Kürzungen bei der Solarförderung etwas abmildern. Vor allem die Übergangsfristen wurden entschärft. Es bleibe aber bei der grundsätzlichen Senkung der Vergütung für Solaranlagen um 20 bis 30 Prozent zum 1. April 2012, hieß es am Dienstag aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Nun sollen etwa für einfache Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, bis zum 30. Juni die alten Fördersätze gelten. Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen zu fördern, sollen künftig nur noch 80 Prozent des produzierten Stroms vergütet werden. Den Rest soll der Besitzer selbst verbrauchen. Im ursprünglichen Entwurf waren es noch 85 Prozent gewesen. Für große Freiflächenanlagen, die mit aufwendigeren Planungsverfahren verbunden sind, soll die Förderung nach alten Regeln bis 30. September gelten.
Nach den Fachpolitikern stimmten am Dienstag auch die Koalitionsfraktionen den Änderungen zu. Branche und Bundesländer hatten gegen den Entwurf scharf protestiert. Im Bundesrat drohte sich über Parteigrenzen hinweg zeitweise eine Zweidrittelmehrheit aufzubauen. Bei diesem sogenannten Einspruchgesetz müsste dann der Bundestag das Votum der Länderkammer wieder mit Zweidrittelmehrheit überstimmen. Dies scheint äußerst unwahrscheinlich.
In der vergangenen Woche trafen sich deshalb die zuständigen Bundesminister Norbert Röttgen (CDU) und Philipp Rösler (FDP) mit Vertretern der unionsgeführten Bundesländer. Unter diesen hatte sich insbesondere Bayern gegen die bisherigen Pläne der Bundesregierung gesperrt, zumal es mit am meisten von der Solarförderung profitiert.
Bereits an diesem Donnerstag soll der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat will sich dem Vernehmen nach zwar schon am Freitag mit dem Entwurf befassen. Eine endgültige Entscheidung wird aber weiterhin erst für den 11. Mai erwartet. Dann entscheidet sich auch, ob die Länderkammer über den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch weitere Änderungen vornehmen kann. Die Bundesregierung geht jedenfalls davon aus, dass sie die Kürzungen rückwirkend geltend machen kann.
Nach den Änderungen zeigte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, optimistisch, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden müsse. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber sprach dagegen von einer Verschlechterung des Entwurfs. «Auf die Dächer wird nur noch 100 Prozent China kommen.» Die Bundesregierung müsse «endlich gegen die Subventionierung chinesischer Firmen vorgehen, die mit unfairen Methoden deutsche Firmen in den Bankrott treiben».
Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD), der sich schon zuvor als einer der schärfsten Kritiker der Kürzungen zeigte, hält die Nachbesserungen von Union und FDP dagegen weiter für unzureichend. «Das ist nicht zustimmungsfähig», sagte Machnig der dpa. Er rechnet damit, dass von mehreren Bundesländern, darunter auch Thüringen, der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
Kritik kam auch von den Grünen. «Die Kürzungen bei der Solarenergie fallen noch höher aus als im Gesetzentwurf vorgesehen», sagte Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Die Änderungen bevorteilten große Anlagen. Kleinere Anlagen, Handwerker und die Solarindustrie hätten das Nachsehen. «Die Unions-Ministerpräsidenten sind umgefallen», sagte Fell.

Quelle: dpa

Solarstromförderung behutsam reformieren

DIW Berlin: Solarstromförderung behutsam reformieren (21.03.2012)

Die geplante Neuregelung der Solarstromförderung weist nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) noch große Mängel auf. Mit den weitreichenden Änderungen werden die falschen Weichen gestellt.
Die DIW-Experten kritisieren insbesondere die Verminderung des angestrebten Ausbaupfads, die drastische einmalige Senkung der Vergütungssätze, die folgende starre monatliche Degression und die zusätzliche Kürzung der vergütungsfähigen Strommengen. „Die starken Senkungen gefährden das Ausbauziel, was angesichts der Energiewende nicht nachvollziehbar ist, und die starre Degression widerspricht der Marktdynamik. Man muss aufpassen, dass man jetzt nicht über das Ziel hinausschießt und aus der Überförderung eine Unterförderung wird“, sagte DIW-Energieexperte Jochen Diekmann. Der wirtschaftliche Betrieb von neuen Anlagen dürfte zukünftig in vielen Fällen kaum noch möglich sein.
diw wochenbericht 12.2012 solarfoerderung q diw berlinDie Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den letzten Jahren zu einem unerwartet starken Ausbau von Photovoltaik-Anlagen geführt, weil die Preise der Anlagen schneller gesunken sind als die gesetzlich garantierten Vergütungssätze. Dies hat mit dazu beigetragen, dass die von Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage stark gestiegen ist. Die Bundesregierung plant deshalb umfassende Änderungen der Solarförderung, obwohl die Vergütungssätze bereits Anfang des Jahres um 15 Prozent gesenkt wurden. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht eine zusätzliche einmalige Senkung der Vergütung in Höhe von 20 bis über 30 Prozent vor. Davon wären am stärksten mittelgroße Anlagen von 10 bis 100 Kilowatt betroffen, da die Größenkategorien für die Förderung geändert wurden. Außerdem wären nach dem Gesetzentwurf die Degressionssätze grundsätzlich festgeschrieben und würden die Marktentwicklung nicht mehr berücksichtigen. „Der Photovoltaikmarkt reagiert sehr stark auf Änderungen der Vergütungssätze und Anlagenpreise“, sagte DIW-Experte Thilo Grau, der eine Modellanalyse für Anlagen bis 30 Kilowatt erstellt hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine zweimonatliche ausbauabhängige Anpassung der Vergütungssätze für Neuanlagen die Installationsziele besser erfüllen würde als der bisherige Degressionsmechanismus.
Auch das im Gesetzentwurf vorgesehene Marktintegrationsmodell sei unausgegoren und wirke nur wie eine weitere Kürzung der Vergütungssätze. Besser wäre eine zeitliche Abstimmung von Angebot und Nachfrage im gesamten Energiesystem, um die Gesamtkosten zu minimieren. Unsicherheiten für Investoren ergeben sich auch aus der im Entwurf vorgesehenen Übertragung des Marktintegrationsmodells auf Wind- und Bioenergien.
„Die Förderung der Photovoltaik ist nicht zuletzt auch industrie- und technologiepolitisch begründet. Hier liegt ein großes Innovationspotential. Es lohnt sich deshalb, über eine flankierende Innovationsstrategie nachzudenken“, sagte DIW-Experte Karsten Neuhoff. Die Energieexpertin des DIW Berlin Claudia Kemfert fordert insgesamt einen behutsamen Umgang mit der Solarförderung: „Das EEG ist nicht nur für Deutschland von großer Bedeutung, sondern auch ein Vorbild für Regelungen in vielen anderen Ländern.“ Im Sinne einer stetigen Marktentwicklung sollten daher nationale oder internationale Verunsicherungen über den Kurs der Förderpolitik unbedingt vermieden werden.

Quelle: DIW Berlin

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